Der Cum-Ex-Skandal geht in die nächste Runde: Nun wird in Deutschland ein früherer Kundenberater der Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin angeklagt.

Ihm wird vorgeworfen, Millionäre und Milliardäre betrogen zu haben: Die Staatsanwaltschaft Köln hat im Cum-Ex-Skandal, in dessen Rahmen im grossen Stil Aktiengeschäfte zulasten der Steuerzahler getätigt wurden, einen früheren Kundenberater der Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin angeklagt.

Laut einem Zeitungsbericht der «Süddeutschen Zeitung» werfen ihm die Ermittler gewerbsmässigen Betrug vor, ausserdem soll er an mehreren Steuerdelikten teilgenommen haben.

Cum-Ex-Betrug?

Der hier ungenannte Berater, für den die Unschuldsvermutung gilt, soll vor rund zehn Jahren prominente Kunden der Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin, damals noch Bank Sarasin, und ihre Investoren von einer Geldanlage in steuergetriebene Aktienfonds überzeugt haben.

Das allein wäre wohl kein Problem, doch der Berater soll seine Kundschaft über den wahren Charakter der Geschäfte getäuscht haben, der darin bestand, sich beim Handel von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividende rückerstatten zu lassen, die zuvor gar nicht bezahlt wurden.

Bank zeigt Einsicht

Der Beschuldigte hat laut dem Bericht in mehreren Vernehmungen ausgesagt, gemeinsam mit deutschen Rechtsanwälten mehrere Investoren aus dem Umfeld von Sarasin in Cum-Ex-Fonds gelockt zu haben. Dazu gehörten unter anderem der deutsche Unternehmer Carsten Maschmeyer sowie der Drogerie-Gründer Erwin Müller.

Letzterem zahlte J. Safra Sarasin vor rund zwei Jahren an die 45 Millionen Euro Schadenersatz. Müller hatte seinen 2011 erlittenen, annähernden Totalverlust nicht akzeptiert und klagte auf vollen Schadenersatz geklagt. Sieben Verfahren und Richtersprüche später gab die Bank auf und entschied sich, das Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart nicht weiterzuziehen und den Schuldspruch zu akzeptieren.

Damit gab die brasilianisch-schweizerische Bank zu, sie hätte ihn bei dem Cum-Ex-Investment besser über die Risiken aufklären müssen.