Die Credit Suisse darf einen Finma-Bericht zu den Vorgängen mit betrogenen Kunden in Russland und Georgien unter Beschluss behalten. Sie beharrt auf der Version, der verstorbene Kundenberater Patrice Lescaudron sei Einzeltäter gewesen.
Die Credit Suisse (CS) hat im Verfahren um eine mögliche Schuld beim Betrug von russischen und georgischen Private-Banking-Kunden vor einem Genfer Gericht einen Zwischenerfolg erzielt. Wie die Nachrichtenagentur «Bloomberg» berichtete, entschied der Berufungsrichter, dass die CS den von der Finma 2018 erstellten Bericht zu dem Vorfall unter Verschluss behalten darf. Die betrogenen Kunden, darunter insbesondere der vormalige georgische Präsident Bidzina Ivanishwili, hatten Einsicht in den Bericht verlangt.
Bekannt ist, dass die Finma in dem Bericht die CS gerügt hat. Anstatt den betroffenen Kundenberater Patrice Lescaudron besser zu kontrollieren, habe die CS ihn belohnt.
Lescaudron war im Jahr 2018 wegen eines Betrugsschemas zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Kunden von ihm haben einen dreistelligen Millionenbetrag verloren, er selber nahm sich 30 Millionen Franken. Lescaudron hat sich in diesem Sommer das Leben genommen.
Die Kläger folgen nicht der Version, dass ihr Kundenberater unbemerkt Bankkontrollen umgangen hat, um das Betrugsschema aufzuziehen und wollen die CS ebenfalls zur Verantwortung ziehen. Die Bank sagte in einem Statement, sie könne «nur wiederholen, dass die Untersuchung der Finma keine Fakten geliefert hat, welche die Klage gegen die Credit Suisse unterstützen.»