Die Finma hat angesichts der Coronavirus-Krise bereits gewisse Regeln für die Schweizer Banken gelockert. Nun kommt die Behörde auch den Versicherern entgegen. 

Nach den Banken sind nun die Versicherer dran: Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat ihnen bei der Berechnung des sogenannten Swiss Solvency Tests (SST), einem Massstab für die Kapitalisierung einer Versicherungsgesellschaft, mehr Spielraum eingeräumt. Zudem bleibt den Versicherern nötigenfalls mehr Zeit, um gewissen Offenlegungspflichten nachzukommen. 

Mit ihren Massnahmen in Bezug auf den SST trägt die Finma der aktuell hohen Volatilität Rechnung. Statt auf einen Stichtag bezogen, können die Unternehmen nun auf Antrag einen 10-Tages Durchschnitt der Zinskurven als Berechnungsbasis nehmen. 

Länger ohne Ausweis

Spätestens bis am 30. April müssen Versicherungsunternehmen ausserdem der Finma und der Öffentlichkeit in unterschiedlichem Masse über das abgelaufene Geschäftsjahr Rechenschaft ablegen. Falls die Coronavirus-Pandemie dies verunmöglicht, kann die Frist um einen Monat erstreckt werden. 

Schliesslich hat die Behörde auch den Finanzintermediären weitere Erleichterungen gewährt: Künftig müssen Kunden, die ein Konto eröffnen wollen, spätestens innerhalb von 90 Tagen alle Ausweise im Original vorlegen und können das Konto unter gewissen Umständen schon vorher nutzen. Diese Frist betrug bisher 30 Tage.

Zwar ist es grundsätzlich bereits möglich, ein Koto über Video zu eröffnen. Allerdings sind viele Unternehmen noch nicht darauf eingestellt, da sie dies Möglichkeit bisher nicht genutzt haben.