Die Basellandschaftliche Kantonalbank will ein neues Logo. Das passt dem Verein, dem das Logo gehört, ganz und gar nicht. Die Sache könnte dereinst ein Gericht beschäftigen.
Die Basellandschaftliche Kantonalbank steckt in einem Verjüngungsprozess. Da gehört zu einem ansprechenden Auftreten natürlich auch ein ansprechendes Logo. Mit dem bisherigen Logo – jenes, welches grundsätzlich alle Kantonalbanken haben – war die Bank nicht mehr zufrieden. Für 1,8 Millionen Franken hat sie ein Rebranding inklusive neuem Logo in Auftrag gegeben.
Mit dem Resultat (Bild unten) ist sie zufrieden. Zufriedener jedenfalls als der Verband der Schweizerischen Kantonalbanken. Wie aus einem Artikel der «Basellandschaftlichen Zeitung» (Bz) hervorgeht, hat der Verband die Bank dazu bewegt, ihr neues Logo inklusive dem untenstehenden Alternativvorschlag mit Slogan aus dem Markenregister löschen lassen.
Laut der Zeitung wurde die Löschung vom «Markeninhaber» in Auftrag gegeben. Dieser – die BLKB – sagte, man habe sich diese mit dem Verband darauf geeinigt. An der Verwendung des Logos ändert sich dadurch allerdings nichts.
Sprechblase statt Quadrat
Dem Verband war das Logo ein Dorn im Auge, da die Marke dem «Markenreglement und den verbandsinternen Richtlinien zur Ausgestaltung der Marke» widerspreche. Verbandssprecher Christian Leugger erklärte der «Bz», der Verband sei der Markeninhaber und müsse daher zum Schutz der starken Dachmarke gegen Markenrechtsverletzungen vorgehen. Nicht zuletzt auch, um die Wahrnehmung und die hohe Bekanntheit des Signets zu erhalten.
Diese Wahrnehmung sah der Verband der Schweizerischen Kantonalbanken im obigen Bild nun gefährdet. Dies, weil die Bank aus dem roten Quadrat, in dem sich traditionsgemäss das «K» für «Kantonalbank» befindet, eine Sprechblase geformt hat. Ausserdem nennt sie sich im Logo neu nicht mehr «Basellandschaftliche Kantonalbank», sondern nur noch «BLKB», zusammen mit dem Slogan ein rotes Tuch für den Verband.
Am Ende vor Gericht?
Nach der Löschung aus dem Markenregister bleiben dem Verband keine griffigen Rechtsmittel gegen die Verwendung der «Sprechblase», ausser einem zivilgerichtlichen Verfahren. Wird die BLKB vor ein Gericht gezerrt, könnte sie dort gezwungen werden, von der Verwendung des neuen Logos abzusehen.
Laut der Bank befinden sich die beiden Parteien noch im Gespräch. Und beide dürften wohl alles in allem hoffen, dass ihnen der Weg via Justizia erspart bleiben wird.