Wegen einer nicht korrekten Berechnung des Kapitalgewinns könnten deutlich weniger Kundendossiers in die USA ausgeliefert werden als vorgesehen.

Das Parlament hat dem UBS-Vertrag zugestimmt. Danach sollen noch knapp 4‘000 Daten amerikanischer UBS-Kunden an die amerikanische Steuerbehörde IRS ausgeliefert werden. 500 Datensätze sind mit Zustimmung der Kunden bereits in den USA.

Wie viele von den vereinbarten total 4450 Kundendossiers aber tatsächlich in die USA gehen, steht noch nicht fest. Darüber streiten sich nun die Juristen, wie die «Neue Zürcher Zeitung» schreibt.

Anwälte im Einsatz

In den letzten Wochen hätten Anwälte von betroffenen UBS-Kunden beim letztlinstanzlichen Bundesverwaltungsgericht (BVGer) fast 100 Beschwerden gegen den Datentransfer eingereicht.

Die beschwerdeführenden Kunden seien überzeugt, dass sie nicht Gegenstand des Amtshilfeverfahrens sein könnten, da sie das Kriterium des erforderlichen Kapitalgewinns nicht erfüllen würden.

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