Die UBS bestreitet nach dem Urteil im französischen Steuerprozess nach wie vor jegliche Schuld. Sie wirft dem Gericht vor, Schweizer Gesetze zu missachten.
Das Gericht in Paris hat sein Urteil gesprochen: Die UBS ist schuldig, Steuerhinterziehung und Geldwäscherei begangen zu haben und soll eine rekordhohe Busse von 3,7 Milliarden Euro bezahlen. Hinzu kommt eine Schadenersatzzahlung von 800 Millionen Euro an den französischen Staat.
Wie erwartet, legt die UBS Berufung ein. Die Bank prüfe ausserdem, ob weitere Schritte gegen das schriftliche Urteil eingeleitet würden, wie es in einer Mitteilung hiess. Das Berufungsgericht werde den ganzen Fall neu aufrollen.
Keinen Beweis
Die UBS vertritt weiterhin den Standpunkt, keine Straftaten begangen zu haben. Sie kritisierte die französischen Richter scharf. Diese hätten ihr Urteil nicht anhand von Beweisen gefällt, sondern anhand von Anschuldigungen früherer UBS-Angestellter, die während des Prozesses nicht einmal angehört worden seien.
Das Gericht habe keinen Beweis vorgelegt, wonach ein einziger Kunde von der UBS auf französischem Boden angeworben worden sei und ein Konto bei der Bank in der Schweiz eröffnet habe.
Es habe somit in Frankreich keine Vergehen gegeben. Darum wende das Urteil nun französisches Recht in der Schweiz an, so die UBS. «Dies unterminiert die Souveränität von Schweizer Recht und stellt die Territorialität in Frage.»
Legale Standard-Services
Das Urteil weiche nicht von der Vorverurteilung ab, welche die UBS im Vorfeld des Prozesses erfahren habe. Dabei habe die Bank nur unter Schweizer Gesetz legale Standard-Services angeboten, die auch in anderen Jurisdiktionen gang und gäbe seinen.
Weiter kritisierte die UBS auch das Strafmass. Die Berechnung der Busse und der Schadenersatzzahlung entbehre einer glaubwürdigen Methodik, da der Beweis des Steuerbetrugs nicht erbracht worden sei. Die UBS habe alle Verpflichtungen gemäss Schweizer und französischem Recht wahrgenommen wie auch jene der europäischen Steuerdirektive, die 2004 in Kraft trat.