Die Zürcher Privatbank Julius Bär muss sich weiterhin mit dem Rechtsstreit um verschollene DDR-Gelder beschäftigen – diesmal vor Bundesgericht.
Die deutsche Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) hat vor dem Bundesgericht in Lausanne eine fristgerechte Beschwerde eingereicht. Dies bestätigte die deutsche Behörde am Mittwoch gegenüber der «Handelszeitung». Es geht dabei um einen Betrag in der Höhe von 97 Millionen Franken plus aufgelaufene Zinsen.
Die Angelegenheit reicht ins Jahr 2005 zurück. Damals übernahm Julius Bär die ehemalige Bank Cantrade von der UBS. Einige Jahre später, im September 2014, erhob die BvS Klage gegen Julius Bär als rechtliche Nachfolgerin der ehemaligen Cantrade. Laut der Klägerschaft veranlasste Cantrade bis ins Jahr 1992 von einem Konto einer Aussenhandelsgesellschaft der DDR Auszahlungen und dies trotzt einer seit 1990 geltenden Verfügungsbeschränkung für DDR-Vermögen im Ausland.
Im vergangenen April hat das Zürcher Obergericht das erstinstanzliche Urteil von 2016 zugunsten der Bank Julius Bär noch bestätigt, wie auch finews.ch berichtete.