Das Obergericht Zürich hat ein erstinstanzliches Urteil zugunsten der Privatbank Julius Bär bestätigt. Es ging um Geldbezüge aus der DDR-Zeit.

Das Bezirksgericht Zürich hatte im Dezember 2016 in Sachen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) im Sinne der Schweizer Bank Julius Bär entschieden. Dabei ging es um Vermögen aus der einstigen DDR.

Nun hat das auch das Zürcher Obergericht das Urteil bestätigt, wie Julius Bär am Dienstag mitteilte. Das zweitinstanzliche Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Unbewiligte Bezüge

Die Angelegenheit reicht ins Jahr 2005 zurück. Damals übernahm Julius Bär die ehemalige Bank Cantrade von der UBS. Einige Jahre später, im September 2014, erhob die BvS Klage gegen Julius Bär als rechtliche Nachfolgerin der ehemaligen Cantrade. Es ging dabei um einen Betrag in der Höhe von 97 Millionen Franken plus seit dem Jahr 1994 aufgelaufene Zinsen, wie auch finews.ch berichtete.

Die BvS bezeichnete sich als zuständige deutsche Behörde für die Einforderung von zwischen 1990 und 1992 erfolgten und nichtautorisierten Geldbezügen vom Konto einer Aussenhandelsgesellschaft der ehemaligen DDR bei der Cantrade.