Das luxemburgische Handelsgericht hat sämtliche Ansprüche von Klagen gegen die UBS im Fall Madoff abgewiesen. Diese erwägen nun eine Berufung.
Vorläufg kann die UBS aufatmen. In Luxemburg war die Schweizer Grossbank von Madoff-Geschädigten angezeigt worden. Der Grund: Sie diente für die beiden Fonds LuxInvest und LuxAlpha als Hinterlegungsstelle.
Letzterer Fonds hatte 95 Prozent seiner Gelder in Madoff-Produkten angelegt. Investoren haben dadurch Millionen verloren und suchten den Sündenbock bei der Grossbank.
Diese ist nun vom luxemburgischen Gericht in vier von zehn Präzedenzfällen frei gesprochen. Die übrigen Urteile dürften sich an den heutigen Entscheiden orientieren.
Mit der UBS freuen sich auch andere
Die luxemburgischen Urteile wurden von der Bankenwelt mit Spannung verfolgt, da diese auch auf andere Finanzinstitute weitreichende Folgen haben dürften. Denn wenn Klagen gegen Hinterlegungsstellen generell zugelassen worden wären, hätten auch andere Banken mit einer enormen Klagewelle von Madoff-Geschädigten rechnen müssen.
Noch ist die Sache nicht ganz vom Tisch. Kommentare von den Geschädigten blieben zwar aus, doch Franck Greff, ein Anwalt, der gegen die UBS geklagt hat, sagte gegenüber der Nachrichtenagentur «Bloomberg», dass man in Betracht ziehe, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.