Im Streit um die an die USA herausgegebenen Kundendaten zeichnete die Finma vor dem Verwaltungsgericht ein dramatisches Bild der Lage der UBS.
Das Bundesverwaltungsgericht veröffentlichte am Freitag sein Urteil im Streit über die rund 300 Kundendaten, die Mitte Februar 2009 in einer Hals-über-Kopf-Aktion von der UBS – auf Befehl der Finma – nach Washington übermittelt wurden: Finma und Bank hätten hier unrecht gehandelt, so das Urteil.
Dem veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist zu entnehmen, dass die Situation der UBS – laut Finma-Vertretung – im Februar 2009 immer noch dramatisch war; «die Beschwerdegegnerin» sei damals «einer konkreten Insolvenzgefahr ausgesetzt gewesen».
Denn bei einer angeschlagenen Bank trete eine Insolvenzsituation sehr viel schneller ein als bei anderen Unternehmen, argumentierten Finma und UBS. Aufgrund des Vertrauensverlusts der Marktteilnehmer sei die Beschaffung von Liquidität unmöglich oder nur zu schlechten Bedingungen machbar, weshalb innert kürzester Zeit eine Überschuldung wahrscheinlich sei.
«...ohne den Verschuldungsgrad massgeblich zu verbessern»
«Hinzu komme, dass auch die Bankkunden die Konsequenzen aus dem Vertrauensverlust ziehen würden», so die Argumentation laut den Unterlagen weiter. Bei der UBS sei die Situation ab dem dritten Quartal 2008 ohnehin schon problematisch gewesen. Der Vertrauensverlust hätte durch das eidgenössische Rettungspaket zwar entschärft werden können, «ohne jedoch den kritischen Verschuldungsgrad massgeblich zu verbessern.»
Dies führt die Finma-Argumentation zum Schluss: «Wäre in dieser Situation noch Anklage erhoben worden, hätten alle professionellen Anleger und Gegenparteien die Anlagen zurückgezogen bzw. nicht mehr kurzfristig Geld geliehen. Aufgrund des stark internationalisierten Geschäfts der Beschwerdegegnerin und ihrer starken Position in den USA sei die Annahme, eine Insolvenz hätte auf das US-Geschäft beschränkt werden können, illusorisch.»