Die UBS muss Frankreich Tausende Kundennamen liefern. Nun hat die Grossbank immerhin durchgesetzt, dagegen Beschwerde einlegen zu können.
Die UBS darf gegen die Auslieferung von Kundendaten an Frankreich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) Beschwerde einlegen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden, wie die Nachrichtenagentur «Reuters» schreibt.
Die Bank sei aufgrund eines laufenden Strafverfahrens gegen sie selbst und wegen weiterer Gründe direkt vom Gesuch der Franzosen tangiert.
Frankreich hatte im Mai im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens bei der ESTV um Daten zu einer fünfstelligen Zahl von Kundennummern ersucht. Frankreich hatte die Kundennummern von den deutschen Ermittlungsbehörden erhalten.
Zunächst hatte die ESTV der UBS kein Beschwerderecht geben wollen. Sie hätte somit nicht einmal Einsicht in die Akten erhalten und gegen die Übermittlung der Daten vorgehen können. Dagegen hat die UBS nun erfolgreich prozessiert.