Gegen die UBS läuft eine Untersuchung wegen Geldwäscherei im Zusammenhang mit einem malaysischen Potentaten. Doch das Verfahren kommt einfach nicht vorwärts.
Das Bundesgericht brütet seit bald einem Jahr über dem Entscheid eines Berner Gerichtes, ob interne UBS-Akten zu einem möglichen Geldwäschereifall von der Bundesanwaltschaft eingesehen werden dürfen oder nicht.
Nun hat der Bruno Manser Fonds das Bundesgericht für seine «schleppende Behandlung» kritisiert. Die Effizienz des Strafverfahrens sei in Frage gestellt, zumal auch Verjährungsfristen liefen, schrieb der Bruno Manser Fonds in einer Mitteilung am Dienstag.
Die Organisation hatte im Jahr 2012 die UBS bei der Bundesanwaltschaft angezeigt. Die Grossbank hat in den Jahren 2006 und 2007 möglicherweise ihre Sorgfaltspflichten in ihren Geschäftsbeziehungen zum malaysischen Potentanten Musa Aman verletzt und sich der Geldwäscherei schuldig gemacht.
Akteneinsicht der Bundesanwaltschaft verwehrt
Die UBS hatte rasch angekündigt, sie kooperiere mit den Strafverfolgungsbehörden. Doch der Fall dreht seither in der Endlosschlaufe.
Denn die UBS hat sich geweigert ein sogenanntes «Risk Assessment» zum Musa-Fall, welches sie auf Anweisung der Finma erstellt hatte, der Bundesanwaltschaft zur Einsicht zu übergeben. Die Bank machte «prozessuale» Gründe geltend, wie finews.ch berichtet hat.
Der Verdacht ist bestätigt
Ein Berner Zwangsgericht gab der UBS vergangenes Jahr recht: Sie sei nicht gezwungen, zu ihrer Belastung beizutragen. Das Gericht hatte hingegen auch festgehalten, dass die Verdachtsmomente stichhaltig seien.
Die Bundesanwaltschaft rekurrierte gegen den Entscheid vor Bundesgericht - und von diesem ist seit einem Jahr in diesem Fall nichts zu hören. Für den Bruno Manser Fonds ist dies inakzeptabel. Er erwarte einen raschen Entscheid des Bundesgericht, damit gegen die UBS Anklage erhoben werden könne.