Die jahrelange Debatte um die Millionen-Vergütungen von Bankchefs zeigt Wirkung. Jetzt sprechen sich sogar die Finanzinstitute selber für teils drastische Massnahmen aus, wie eine Umfrage zeigt.

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Neue Vorschriften, aufmüpfige Aktionäre und nicht zuletzt die hitzig geführte Debatte um die «Banker-Boni» haben der Branche offensichtlich zugesetzt. So wagen es immer weniger Banken, die Millionen-Vergütungen fürs Top-Management durch dick und dünn zu verteidigen. Noch mehr: Gerade in Europa will eine Mehrzahl der Institute den Boni mit teils einschneidenden Massnahmen zu Leibe rücken.

Dies legt jedenfalls eine aktuelle, auch in der Schweiz durchgeführte Studie des Personal-Beratungsunternehmen Mercer nahe. Demnach überarbeiten aufgrund der schwierigen Marktbedingungen weltweit 78 Prozent der befragten Banken die Vergütungsprogramme für ihr Top-Management.

In Grossbritannien auf zehn Jahr verlängert

Neben der Erhöhung des Fixlohn-Anteils am Gesamtsalär finden dabei auch zunehmend drastischere Massnahmen Zustimmung bei den Banken. So votierte fast jedes zweite Institut dafür, Bonus-Malus- und Clawback-Regelungen bei der Entlöhnung ihrer CEO zum Einsatz zu bringen (siehe Grafik).

Clawback 500

Während die Überwälzung von Verlustphasen auf die Löhne der Chefs teils auch am Schweizer Finanzplatz angewendet wird, birgt das so genannten Clawback – also die Rückforderung schon ausbezahlter Boni  – reichlich Zündstoff.

In Grossbritannien werden Clawbacks seit 2014 von den Aufsichtsbehörden durchgesetzt. Dort ist es Banken möglich, bis auf sieben Jahre zurück ausbezahlte Vergütungen zurückzuholen. Und erst kürzlich wurde die Rückhole-Frist auf zehn Jahre hinaus verlängert. In der EU sind derweil Regeln in Kraft getreten, welche die Boni-Zahlungen im Banking auf maximal die Höhe des Fixlohns begrenzen.

Bereits im Werkzeugkasten

In der Schweiz stimmen seit Annahme der Minder-Initiative die Aktionäre obligatorisch über die Lohnpolitik «ihrer» Unternehmen ab («say on pay»). Clawbacks hingegen sind (noch) nicht ein vom Gesetzgeber vorgeschriebenes Instrument. Allerdings sehen Selbstregulierungs-Initiativen wie der «Swiss code of best practice for corporate governance» unter dem Patronat des Wirtschaft-Dachverbands economiesuisse den Einsatz zumindest vor.

Dennoch ist zu erwarten, das in diesem Umfeld künftig auch Schweizer Banken vermehrt zur «Kralle» greifen könnten.