Die Schweiz könne es sich weiterhin nicht leisten, ihre Grossbanken untergehen zu lassen, sagt der Bundesrat. Er fordert deshalb nochmals schärfere Regeln.

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In einem offenen Brief in diversen Tageszeitungen erklärte UBS-Chef Sergio Ermotti am Mittwoch, was er sich von der Schweizer Politik wünscht. Prominent auf der Liste figurierte dabei die Forderung, auf neue Regeln zu verzichten – vor allem im Bankensektor.

Da entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, dass sich Ermottis Wunschliste mit dem Bericht des Bundesrats zu den «Too-big-to-fail»-Bestimmungen kreuzt. Diese wurde nur Stunden später am selben Mittwoch veröffentlicht. Umso mehr, als das Schreiben der Landesregierung glasklar feststellt: Es braucht zusätzliche Regeln, um zu verhindern, dass grosse Schweizer Finanzinstitute im Krisenfall mit Steuergeldern gestützt werden müssen.

Just die Rettung der UBS durch den Staat mitten in der Finanzkrise 2008 hatte überhaupt die Too-big-to-fail-Debatte in der Schweiz ausgelöst.

Versteckte Subvention

Seit jenen turbulenten Tagen sei die Umsetzung des Regimes, das ab 2019 gelten soll, zwar gut vorangekommen, urteilte der Bundesrat. Dennoch folgt die Exekutive dem letzten Dezember eingereichten Bericht einer Experten-Gruppe um den Finanzprofessor Aymo Brunetti. Die Experten hielten zusätzliche Massnahmen und Anpassungen für nötig, um die «Widerstandsfähigkeit der systemrelevanten Banken» zu erhöhen.

In der Schweiz gelten Ermottis UBS, die Erzrivalin Credit Suisse sowie die Zürcher Kantonalbank und die Raiffeisen-Gruppen als systemrelevant.

Ohne Anpassungen, das erklärte der Bundesrat klipp und klar, werde auch «eine vollständige Umsetzung des Gesamtpakets das Too-big-to-fail-Problem nicht lösen». Nach wie vor genössen die Schweizer Grossbanken eine implizite Staatsgarantie. Diese ergibt sich daraus, dass es sich der Staat nicht leisten kann, die UBS oder die Credit Suisse fallen zu lassen.

Und: Eine solche Garantie sei im Prinzip nichts anderes als «eine versteckte staatliche Subvention an die systemrelevanten Banken», kritisierte die Landesregierung.

Neue Regeln zuhauf

Explizit bekräftigt der bundesrätliche Bericht deshalb folgende zusätzlichen Massnahmen:

  • Die jeweiligen Methoden, mit denen jede Bank ihre Risiken in der Bilanz berechnet, seien zu überprüfen.
  • Anpassung der Eigenmittelanforderungen: Die Schweizer Anforderungen betreffend der Leverage Ratio, welche die Bilanzlänge in Relation zum Eigenkapital stellt, seien mit 3,1 Prozent kaum mehr als der «internationale Minimalstandard». In den USA gelten künftig 5 bis 6 Prozent.
  • Die Qualität des Kernkapitals sei zu verbessern.
  • Kapitalerleichterungen sollen nicht mehr für die von den Konzernen speziell separierten Schweizer Einheiten gelten.
  • Anpassungen am Zeitplan für die Umsetzung sowie Ergänzungen des Regimes für den Krisenfall.

Der Bericht wird nun an das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) weitergereicht. In Zusammenarbeit mit der Nationalbank und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) hat dieses bis Ende 2015 Vorschläge zu den notwendigen Anpassungen vorzulegen. Es sieht dabei ganz danach aus, als nehme die «Regulierungswelle» auf die Wünsche von Grossbanken-Chefs keine Rücksicht.