Ethik und Moral werden neuerdings ja schon im Tagesgeschäft der Banken gross geschrieben. Doch jetzt auch in den «after hours»: In Londen verhängen Banken Stripclub- und Schnapsverbote.
Entertainment spielt in der Bankenszene eine grosse Rolle: Ein Deal musste gefeiert werden, am besten mit Champagner und leicht bekleideten Damen in einem exklusiven Nachtclub. Damit ist nun Schluss, zumindest nicht auf Firmenkosten.
Denn viele Finanzhäuser in der City haben kürzlich ihre Spesenregeln verschärft, wie das Magazin «Businessweek» berichtet. Mit neuen Vorschriften wollen Londoner Banken die Exzesse ihrer Mitarbeitenden eindämmen.
Keine harten Drinks mehr
Die Bankerzunft darf demnach harten Alkohol nicht mehr abrechnen. Auch der teure «bottle service», wenn eine Gruppe einen Tisch in einem Club für die ganze Nacht bucht, wird fortan gestrichen.
«Die Investmentbanken gehen rigoros gegen Alkohol und ausufernde Abendunterhaltung vor», sagte Paul Quain, Partner der Londoner Anwaltskanzlei GQ Employment Law, der «Businessweek».
Saufgelage verhindern
Eine US-Investmentbank soll sogar eine Sperrstunde für Firmenessen verhängt haben: Kunden dürfen nicht länger als bis Mitternacht bespasst werden, steht auch in einem anderen Bericht der Zeitung «Times» (Artikel kostenpflichtig). Sind Junior-Banker dabei, muss sogar schon um 22 Uhr Schluss sein.
Für Anwalt Quain ist das positiv: «Ein nüchterner Mitarbeiter macht weniger Fehler, sowohl in der Unterhaltung mit dem Kunden am Abend als auch auf dem Trading-Floor am nächsten Morgen.»
Kulturwandel im Gange
Die neuen Regeln sind offenbar Teil des schleichenden Kulturwandels in der Branche. Vor einigen Jahren verboten US-Institute wie Goldman Sachs, Citigroup und J.P. Morgan Chase ihren Mitarbeitern, Schimpfwörter in E-Mails zu benutzen. Sexistische Bemerkungen und abfällige Äusserungen über Kunden wurden nicht länger geduldet.
Auch der Besuch von Stripclubs mit Kunden ist vielen Bankern inzwischen offiziell untersagt. Zudem haben laut Anwalt Quain viele Bankhäuser die Vorschriften für Personal-Bankgeschäfte, für Geschenke und Einladungen oder Verhaltensvorschriften für Kommunikation und Social Media verschärft.
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