Der Bereich von UBS-Schweiz-Chef Lukas Gähwiler erzielt 40 Prozent des Konzerngewinns. Der Neugeldzufluss sei rekordhoch, sagt der Banker und findet es richtig, dass nun mehr Mitarbeiter einen Auszug aus dem Straf- und Betreibungsregister vorlegen müssen.
Allzu oft steht das Schweizer Geschäft der UBS im Schatten der übrigen Sparten, also dem internationalen Private Banking und dem Investmentbanking. Dabei trägt die UBS Schweiz mit ihren Geschäftsbereichen rund 40 Prozent zum Konzerngewinn bei, wie Lukas Gähwiler (Bild) in einem Interview in der neusten Ausgabe der Fachzeitschrift «Schweizer Bank» betont.
Im Jahr 2013 habe der Vorsteuergewinn der UBS Schweiz 2,7 Milliarden Franken betragen und allein im ersten Halbjahr 2014 seien es bereits 1,4 Milliarden Franken gewesen, erklärt der UBS-Top-Manager weiter.
Neuer Rekord seit der Fusion
«Der erste Satz in unserer Strategiedefinition unterstreicht denn auch die Wichtigkeit von UBS Schweiz: Wir sind der global führende Wealth Manager und die führende Universalbank in der Schweiz», sagt Gähwiler nicht ohne Stolz.
Weiter unterstreicht er: «Wir verzeichneten beim Neugeldzufluss von in der Schweiz wohnhaften Kunden 2012, 2013 und auch im ersten Halbjahr 2014 jeweils einen neuen Rekord, und dies seit der Fusion von Bankverein und Bankgesellschaft.»
Die Bank völlig neu ausgerichtet
Tatsächlich hat die UBS seit ihrem Tiefpunkt im Jahr 2009 einen langen Weg zurückgelegt, wie aus dem Interview weiter hervorgeht. Gähwiler sagt weiter: «Wir haben unsere Bank völlig neu ausgerichtet und seit 2010 fast 900 Millionen Franken in der Schweiz investiert, unter anderem in unser Geschäftsstellennetz, in neue Technologien, die Entwicklung neuer Produkte sowie in Dienstleistungen und in die Schulung unserer Mitarbeiter.»
Daraus folgert der Schweiz-Chef: «Heute sind wir Innovationsführer im Bereich E- und Mobile Banking, und wir sind klar die führende Universalbank in der Schweiz. Wir haben es auch geschafft, unter den Mitarbeitenden der UBS Schweiz eine Aufbruchsstimmung zu erzeugen.»
Mehr Kontrolle
Gähwiler verteidigt auch die Massnahme, wonach eine zusätzliche Anzahl an Beschäftigten nun einen Auszug aus dem Straf- und Betreibungsregister der UBS als Arbeitgeberin vorlegen muss.
«Die Massnahme macht Sinn, weil sich im Banking alles um Menschen und IT dreht. Es gehört zu einem guten Due-Dilligence-Prozess, bei einer Einstellung auch das Straf- und Betreibungsregister eines Kandidaten zu konsultieren. Was wir jetzt eingeführt haben, vor allem im Topmanagement und bei den Spezia¬listen, ist die periodische Nachprüfung», sagt Gähwiler, betont aber gleichzeitig, dass dies nur ein sehr kleiner Mosaikstein sei.
Prinzipien vorleben
Primär sei es eine Führungsaufgabe, die in der UBS definierten Prinzipien und Verhaltensweisen zu fördern und vorzuleben und damit auch deren Einhaltung sicherzustellen, so Gähwiler.