Die Frage um den Preis für die Einigung der Schweiz mit den US-Behörden im Steuerstreit steht im Mittelpunkt der Medienberichterstattung.
Für die Luzerner Zeitung ist «der Preis der dritten Rettung noch nicht klar ersichtlich»: Die Schweiz sage, so das Blatt weiter, die Rechtsordnung sei eingehalten worden – also keine Auslieferung von Daten ohne konkrete Verdachtsmomente.
Doch ohne «flexible» Interpretation des Schweizer Rechts sei der Vergleich wohl nicht zu haben gewesen. Immerhin: die UBS könne mit dem Ende zufrieden sein. Sie sei nun eine schwere Hypothek los.
Die Schweiz als Geisel der UBS
Nicht zu den Gewinnern zählt die Luzerner Zeitung die offizielle Schweiz. Diese «hat sich die Wunden zu lecken: Sie musste es zulassen, zur Geisel eines einzigen Unternehmens zu werden. Das hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack. Der Fall bestätigt die Erkenntnis aus der Finanzkrise: Das Grössenproblem der Schweizer Grossbanken bedarf einer Lösung.»
Auch die NZZ geht davon aus, dass das Schlimmste für die UBS abgewendet ist und es die Bank nun selbst in der Hand hat, die Zukunft zu meistern. «Noch im Februar, als die US-Steuerbehörde IRS über eine Zivilklage die gerichtliche Durchsetzung des Verfahrens beantragt hatte, verdüsterten Untergangsszenarien die Zukunft der Bank.»
Heute bestehe Grund zu grösserer Zuversicht. Nicht ein Richter im fernen Amerika, sondern die UBS selbst stelle die Weichen für ihre Zukunft – die Grossbank habe gleichsam die Kontrolle über ihr Schicksal zurückgewonnen, schreibt die NZZ.
Folgt die Ernüchterung?
Die Neue Zürcher Zeitung ist erleichtert, dass die latente Unsicherheit, die langen Monate sowohl Kunden, Mitarbeiter als auch Investoren gelähmt habe, vorderhand ein Ende nimmt: «Die Bank kann sich auf das operative Geschäft konzentrieren und die Rückkehr in die Gewinnzone vorantreiben.»
Die Zeitung macht sich auch Gedanken über den Preis der Einigung und befürchtet, dass die Genugtuung der Ernüchterung weichen könnte, wenn erst einmal der Inhalt des Abkommens bekannt wird.
Auf einen weiteren Aspekt, der in der Schweiz noch viel zu reden geben wird, weist die NZZ hin: Die Umsetzung der Vereinbarung werde nicht ohne die Mobilisierung zusätzlicher finanzieller und personeller Ressourcen zu bewerkstelligen sein. Das wird auch die Debatte über die bisher für die Schweiz angefallenen Kosten weiter anregen.
Heikle politische Fragen
Die ausländischen Medien widmen der Causa UBS wenig Aufmerksamkeit und enthalten sich Kommentaren weitgehend. Das Handelsblatt fragt sich, ob das Abkommen nicht Konzessionen enthalte, die schweizerisches Recht ritzen:
«Die politisch heikle Frage ist, wie die Eidgenossen dieser Forderung nachkommen können, ohne ihren eigenen Rechtsstaat auszuhebeln. Sollten die Schweizer Behörden einem neuen Gesuch der USA nach Amtshilfe zustimmen, haben die betroffenen UBS-Kunden ein Widerspruchsrecht. Ein rechtsstaatliches Verfahren könnte Monate dauern. Zu lange für die USA. Es wird deshalb damit gerechnet, dass die Schweizer das Verfahren kurzerhand abkürzen.»
USA als Sieger
Das Wall Street Journal lässt einen renommierten Juristen zu Wort kommen. Er sieht die US-Regierung als Sieger im Ringen um die Namen der UBS-Kunden. Die UBS sei in einer Position gewesen, in der sie eine Lösung habe finden müssen.
Er bezweifelt auch, dass sich die US-Behörden mit einigen Tausend Adressen begnügen werden, sollte ein hoher Anteil der untersuchten Fälle ein Steuervergehen zu Tage bringen. Er geht deshalb davon aus, dass der Deal mit dem Vorbehalt zustandekam, dass der Namenpool unter diesen Umständen erweitert werden kann.
«Die USB aus dem Land werfen»
Die USA hielten weiterhin alle Trümpfe in der Hand, meinte der Anwalt, der in dem Fall nicht engagiert war. Die US-Regierung könne die UBS erneut einklagen oder «throw UBS out of the country», die UBS aus dem Land werfen.