Der Vergütungsbericht der Grossbank zeigt, dass die Spitzenleute letztes Jahr deutlich höhere Boni erhielten: Ihre Entschädigungen fielen knapp 20 Prozent höher aus als 2012.
Bei der UBS gibt es jeweils drei heisse Kandidaten auf den Titel des Spitzenverdieners in der Konzernleitung: Sergio Ermotti, der CEO. Andrea Orcel, der Investmentbank-Chef. Oder Robert McCann, der Amerika-Chef. Im letzten Jahr war es wieder Andrea Orcel, der obenaus schwang: Er kam auf eine Gesamtentschädigung von 11,4 Millionen Franken.
Wie dem Geschäftsbericht zu entnehmen ist, begründet sich dies zu 35 Prozent aus dem Konzernergebnis, zu 30 Prozent aus dem Ergebnis der Investment Bank und zu 35 Prozent auf qualitative Messgrössen.
Sondersprünglein beim CEO
Sergio Ermotti, der CEO, hatte im Vorjahr mit 8,9 Millionen Franken – davon 6,1 Millionen als Bonus – noch die höchste Vergütung erreicht; dies hatte Kritik geweckt, da die Bank damals ja massive Verluste vermelden musste. Im Gewinnjahr 2013 kam er nun auf insgesamt 10,7 Millionen Franken – ein Plus von 20 Prozent.
Das entspricht in etwa dem Zuwachs aller Konzernleitungs-Mitglieder: Dieses erreichte 17 Prozent. Insgesamt erzielten die elf Konzernleitungs-Männer 82,4 Millionen Franken, nach 70,4 Millionen im Vorjahr. Zwei Drittel der Summe sind aufgeschobene Vergütungen.
Keine goldenen Fallschirme
Beim Verwaltungsrat fiel der Zuwachs einen Tick geringer aus: Die zwölf Aufsichtsleute erhielten 2013 gut 16 Prozent mehr als 2012; sie kamen insgesamt auf 13,6 Millionen Franken an Vergütungen.
Axel Weber, der Präsident der UBS, erhielt dabei in seinem ersten vollen Amtsjahr 6,1 Millionen Franken, wovon 2 Millionen das Grundgehalt darstellen. Dies nachdem er im Vorjahr 3,6 Millionen erhalten hatte. Weber war bekanntlich im Mai 2012 angetreten.
Im weiteren erwähnt der Vergütungsbericht, dass die Anstellungsverträge der Konzernleitungsmitglieder keine «goldenen Fallschirme» vorsehen: «Alle Anstellungsverträge mit Konzernleitungsmitgliedern legen eine Kündigungsfrist von sechs Monaten fest, mit Ausnahme eines Anstellungsvertrages, der eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten vorsieht».