Die Postfinance hat sich für eine Teilnahme am US-Steuerprogramm in der Kategorie 2 entschieden. Die Bank lässt sich aber noch eine andere Option offen.
Wie Postfinance am Freitag mitteilt, wird sie sich bis Ende Dezember beim «Department of Justice» (DOJ) für eine Teilnahme in Kategorie 2, um den Steuerstreit mit den USA beizulegen. Der Entscheid war erwartet worden.
Allerdings hält sich PostFinance sich die Option offen, zu einem späteren Zeitpunkt einen «Non-Target-Letter» gemäss Kategorie 3 zu beantragen. Damit müsste die Bank ihre Unschuld beweisen.
Kein Risiko eingehen
Offenbar ist für Postfinance die Rechtlage noch unklar, ob sie sich für die Kategorie 3 qualifizieren kann. Unklar sei auch, inwiefern das einzigartige Geschäftsmodell von Postfinance mit dem Grundversorgungsauftrag Zahlungsverkehr im Rahmen des Programms Berücksichtigung findet.
Sie meldet sich darum vorläufig in der Kategorie 2 an, um kein Risiko für einen Konflikt mit den USA einzugehen.
Falls sie sich für einen Wechsel in Kategorie 3 entscheide, werde sie dies zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2014 tun.