In einem nun veröffentlichten Bericht hat das Düsseldorfer Landgericht aktenkundig gemacht, «wie leicht die CS deutschen Kunden die Steuerhinterziehung machte».
Die Credit Suisse (CS) hatte bereits Ende letzten Jahres eine Zahlung von 149 Millionen Euro an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf geleistet und sich so aussergerichtlich geeinigt, wie die Zeitung «Bild am Sonntag» an diesem Wochenende berichtete.
Die Strafe sei auch deshalb so hoch ausgefallen, weil nach Überzeugung des Gerichts in dem Fall ein Mitglied der erweiterten Bank-Geschäftsleitung verstrickt gewesen sei, heisst es weiter. Der Manager habe «wissentlich die Steuerhinterziehung der deutschen Kunden gefördert, anstatt sie zu unterbinden».
Verschiedene Verschleierungsmassnahmen
In der Begründung für die Geldbusse wird detailliert beschrieben, wie die Schweizer CS-Banker den deutschen Steuerflüchtlingen systematisch dabei geholfen hätten, ihr Geld vor dem deutschen Fiskus zu verstecken, wie die Zeitung weiter schreibt.
Demnach sei das Gericht überzeugt gewesen, dass zu den «Verschleierungsmassnahmen» auch das Angebot von Nummernkonten für die Kunden gehörte. In anderen Fällen sei Kunden geraten worden, gleich zwei Konten zu führen, von denen nur eines «offiziell» gegenüber den deutschen Finanzbehörden deklariert werden sollte.
Versteck für Vermögenswerte
Zudem sei über Bank-Tochtergesellschaften den Kunden Lebensversicherungen angeboten worden, die gar keine Police im eigentlichen Sinne beinhalteten, sondern nur als Versteck für Vermögenswerte dienten, wie es weiter heisst.
Publik wurden diese Details, weil das Düsseldorfer Landgericht – ungeachtet der aussergerichtlichen Einigung – nun einen entsprechenden Beschluss (Az. 10 KLs 14/11) aktenkundig gemacht hat.
Unübliches Vorgehen
Es sei sehr ungewöhnlich, «dass ein Gericht einen Beschluss veröffentlicht, der derartige Details über die bankinternen Praktiken schildert», sagte der Berliner Steuerstrafrechtler Carsten Wegner gegenüber der «Bild am Sonntag». Entsprechend sei die Bank von der Veröffentlichung des Gerichtsbeschlusses überrascht gewesen.
Zu den im Gerichtsbeschluss aufgeführten Methoden sagte ein Sprecher der CS: «Die Sachverhalte wurden nie untersucht, und die Credit Suisse hat sie stets bestritten.» Die aussergerichtliche Einigung mit der Staatsanwaltschaft sei dagegen erfolgt, «um einen für alle Beteiligten komplexen und langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden», sagte der Sprecher weiter.