Die Aufsichtsbehörde verpflichtet die Banken, Ihre Kunden über den Umfang erhaltener Rückvergütungen zu informieren und ihr Geschäftsmodell anzupassen.

«Die durch den Entscheid des Bundesgerichts geklärte Rechtslage wird Gegenstand des Aufsichtsdialogs mit den Banken sein», hatte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma nach dem wegweisenden Urteil vom 30. Oktober 2012 angekündigt. 

Gestützt auf das Aufsichtsrecht verlangt die Finma nun Massnahmen von allen Banken; dies entdeckte «20 Minuten» anhand einer sehr diskreten Veröffentlichung der Branche. Diese hatten sich nach dem Urteil zu einem Streit eines UBS-Kunden mit seiner Bank abwartend verhalten. «Es ist nach heutigem Kenntnisstand wahrscheinlich, dass viele Bankkunden vom Urteil des Bundesgerichts betroffen sind», begründet die Finma gegenüber dem «Tages-Anzeiger» die neuen Vorschriften (Artikel nicht gratis abrufbar).

Das verlangt die FINMA von den Banken:

  • Betroffene Bankkunden müssen kontaktiert und über den neuen Bundesgerichtsentscheid in Kenntnis gesetzt werden.
  • Die Kunden müssen darüber informiert werden, an welche Stelle innerhalb der Bank sie sich für weitere Auskünfte wenden können.
  • Die Kunden sind über den Umfang der Rückvergütungen («Kickbacks») aufzuklären, den die Bank für den Vertrieb von Finanzprodukten erhielt.
  • Die Banken sollen dem Bundesgerichtsentscheid zu den Vertriebskommissionen in ihrer Geschäftstätigkeit umgehend Rechnung tragen. 

Musterbrief

 Schon vorher haben die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und der «Beobachter» einen Musterbrief im Internet aufgeschaltet, mit dem die Kunden, die einen Vermögensverwaltungsauftrag mit einer Bank abgeschlossen haben, solche Kommissionen zurückfordern können.