Die im Wirecard-Skandal verwickelte EY Deutschland plant eine komplexe und mehrstufige Umstrukturierung des Unternehmens. Dagegen gehen die Anwälte von Wirecard-Aktionären vor. Sie befürchten, dass sich das Unternehmen damit finanziell aus der Verantwortung stehlen will.
Die Anwälte von Wirecard-Aktionären haben vor einem bayrischen Gericht eine Sammelklage gegen die Bilanzprüfungs- und Beratungsfirma EY Deutschland eingereicht, wie die «Financial Times» (Artiklel bezahlpflichtig) berichtet.
Dem Unternehmen wird vorgeworfen, dass die geplante Umstrukturierung den Zweck verfolge, dass die profitablen Bereiche wie Unternehmensberatung, M&A-Geschäft und Steuerdienstleistungen abgespalten werden, und somit bei der tief in den Wirecard-Skandal verwickelte Bilanzprüfungseinheit eine Vermögensabschöpfung stattfindet.
Gegen EY laufen eine ganze Reihen von Schadensersatzklagen im Milliardenhöhe. Das Unternehmen hatte rund zehn Jahre lang die Bilanzen von Wirecard geprüft, bevor der Zahlungsdienstleister im Juni 2020 in einem der grössten Wirtschaftsskandale Europas zusammenbrach.
Verstösse gegen Berufspflichten
Im vergangenen Monat hatte EY eine Geldstrafe in Höhe von 500’000 Euro von der deutschen Abschlussprüferaufsicht Apas wegen Verstössen gegen seine Berufspflichten akzeptiert. Zudem wurde EY ein zweijähriges Verbot auferlegt, neue grosse, börsennotierte Prüfungskunden zu übernehmen.
Mit Blick auf Schadensersatzansprüche könnte die Umstrukturierung weitreichende Folgen haben, sagt der Klägeranwalt Joachim Lehnhardt, von der Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan. «Die juristische Einheit, die Gegenstand der Wirecard-Klagen ist, ist um erhebliche Vermögenswerte beraubt, die andernfalls zur Deckung von Schadensersatzansprüchen hätten verwendet werden können.» Das könnte die Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit den Wirecard-Prüfungen «erheblich erschweren».
Rechtsmissbräuchlicher Schritt
In der Klage wird EY vorgeworfen, die Aufspaltung in böser Absicht und damit «rechtsmissbräuchlich» erfolgt sei. Demnach fordern die Anwälte, dass das Gericht feststellt, dass alle deutschen Geschäftseinheiten von EY für mögliche Schäden haftbar bleiben.
Laut EY hätten die Änderungen der Rechtsform keine Auswirkungen auf das Haftungsrisiko aktueller oder früherer Mandate oder laufender Rechtsstreitigkeiten. Die Reorganisation in Deutschland sei eine Anpassung an die Struktur in anderen europäischen Ländern und spiegele die regulatorischen Anforderungen für die verschiedenen Geschäftsbereiche wider.