Schon im März hat der Verband der Schweizer Asset Manager die Ablehnung einer Motion für Anpassungen bei der beruflichen Vorsorge als vertane Chance kritisiert. Jetzt wird unter Verweis auf das miserable Anlageergebnis 2022 nachgelegt.
Die Asset Management Association Switzerland (AMAS) hält an ihrer Forderung fest, dass die Kategorienbegrenzungen in der beruflichen Vorsorge angepasst werden sollen. Der Verband setzt auf das Prinzip «Prudent Investor Rule». Damit könnte das Potenzial der Anlagerendite besser ausgeschöpft werden, heisst es in einem am Mittwoch veröffentlichtem Positionspapier.
Die Rendite ist neben den Einzahlungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern der dritte Beitragszahler in der Beruflichen Vorsorge. Allerdings habe das Anlagejahr 2022 mit einem Performanceverlust von im Schnitt 9,1 Prozent zu einem deutlichen Rückgang der Vermögen der Schweizer Pensionskassen geführt, schreibt der Verband. Dies müsse als Weckruf für nötige Reformen gesehen werden.
Delegation an Spezialisten
Als Beispiele verweist die AMAS auf die Entwicklung im Ausland. In vielen Ländern würde die gesetzliche Regulierung in Form von Anlagelimiten immer häufiger durch die «Prudent Investor Rule» abgelöst. Dabei werde das Verhalten der verantwortlichen Einrichtung und ihrer Organe während des gesamten Anlageprozesses geregelt.
Zu den Prinzipien zählen gemäss des Branchenverbands etwa die treuhänderische Sorgfaltspflicht, Diversifikation der Anlagen oder die Ausrichtung der Anlagestrategie nach Rendite-/Risikobedürfnissen. Damit könnten die Vermögensverwaltungskosten optimiert werden. Ausserdem sei, wo nötig, eine Delegation von Vermögensverwaltungsaufgaben an Spezialisten möglich.
Gegenwind aus der Politik
Die Schweizer Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) sieht Kategorienbegrenzungen vor. So dürfen etwa Alternative Anlagen nicht mehr als 15 Prozent des Gesamtvermögens einer Pensionskasse oder Vorsorgeeinrichtung ausmachen. Aber genau diese Produkte sind fester Bestandteil des Geschäftsmodells der AMAS-Mitglieder. Ein Abbau der Beschränkungen würde also den Markt der zweiten und dritten Säule auch für illiquidere Fonds-Produkte der Branche öffenen.
Im März hatte der Ständerat die Motion «Sichere Renten dank umfassend kompetenter Verwaltung der Pensionskassengelder» abgelehnt. Dabei wurde neben der Abschaffung der Kategorienbegrenzungen auch die Verbesserung der Anlagekompetenz in den Stiftungsräten gefordert sowie die Sicherstellung eines umfassenden Risikomanagements.
Damit sei eine Chance verpasst worden, die berufliche Vorsorge zu professionalisieren, schrieb der Verband damals.