Weshalb es für Schweizer Kundenberater künftig noch teurer werden könnte, wenn ihre US-Kunden Steuern hinterziehen. Und: Droht eine neue Gefahr für Stiftungen?
Die Amerikaner prüfen momentan zwei neue Hebel, um an Gelder von US-Kunden bei Schweizer Banken zu gelangen – so könnte das Fazit zweier Meldungen des Wochenendes in etwa lauten.
•• Der erste Hebel heisst Fbar: Es ist ein Gesetz, das von US-Bürgern mit Anlagen im Ausland verlangt, dass sie jedes Jahr dem Finanzministerium ein bestimmtes Dokument einreichen.
Wer dagegen verstösst, kann gebüsst werden, und zwar im Umfang von maximal der Hälfte des im Ausland anlegten Geldes – jedes Jahr. Wie die «New York Times» nun von diversen Quellen innerhalb und ausserhalb der US-Steuerbehörde erfuhr, will der IRS ausländische Banken und Individuen (also zum Beispiel Treuhänder) ebenfalls zur Kasse bitten, wenn es zu Verstössen gegen die Fbar kommt.
Konkret: Wenn ein ausländischer Kundenberater einem US-Bürger rät, das Fbar-Dokument nicht einzureichen, so soll auch er von den US-Behörden gebüsst werden können – und zwar ebenfalls bis zur Hälfte der angelegten Kundengelder; sowie ebenfalls jedes Jahr, in dem der Kunde seiner Meldepflicht nicht nachkam.
Derzeit prüfen IRS-Juristen offenbar, ob die bestehende gesetzliche Regelung eine ausreichende Grundlage dafür bietet.
In einem Fall drohte das Justizministerium bereits mit der Fbar-Keule: Im Verfahren gegen einen angeklagten CS-Banker schrieb es in einem Communiqué Mitte März: Der Mann könnte «gezwungen werden, eine Fbar-Strafe von bis zu 19 Millionen Dollar alleine für ein Steuerjahr zu bezahlen, weshalb ihm der finanzielle Ruin droht.» Denn der Banker habe US-Kunden mit undeklarierten Konten im Umfang von mindestens 38 Millionen Dollar betreut.
Schickt die Schweiz nochmals Kundendaten?
•• Als weitere heikle Zone könnten sich die Stiftungen unter dem Dach von Schweizer Banken erweisen – dies deutet jedenfalls eine Meldung der «Sonntagszeitung» an.
Danach habe der Schweizer Staatssekretär Michael Ambühl im Rahmen des IWF-Treffens auch hochrangige US-Vertreter getroffen. Thema: Das Finanzministerium unter Eveline Widmer-Schlumpf sucht eine Globallösung für die Steuer-Altlasten des Finanzplatzes. «Der anvisierte Vertrag», so die SoZ unter Berufung auf «einen Insider», würde dazu führen, «dass die Schweiz den USA nochmals Daten von Tausenden amerikanischer Kunden offenlegen müsste – und zwar ohne dass ein zweiter Parlamentsbeschluss nötig würde.»
Als Basis diene dabei der UBS-Staatsvertrag von 2009; oder anders: Die Schweiz wäre eventuell bereit, auf Basis eines Artikels im gleichen Vertrag weitere Schritte zu gehen. Der entsprechende Artikel besagt nämlich, dass Bern bei einem «ähnlichen Verhaltensmuster von Steuerbetrug und dergleichen» auch weitere Amtshilfegesuche aus Washington prüfen werde.
Im Zentrum stünden jetzt die Stiftungen – Ambühls Projekt, so die «Sonntagszeitung», würde amerikanische Stiftungs-Besitzer «rückwirkend kriminalisieren». Denn US-Bürger, die direkt über das Stiftungsvermögen verfügten, würden nach dem angestrebten Globaldeal auf ein entsprechendes Amtshilfegesuch hin von der Schweiz verraten.
•• Wie intensiv die diplomatischen Beratungen wegen den konkreten US-Verfahren gegen Schweizer Banker sind, ist allerdings eine andere Frage. Wie die Nachrichtenagentur «Reuters» am Freitag meldete, unternimmt der Bundesrat keine Schritte im Bezug auf die US-Prozesse gegen mehrere Schweizer Kundenberater; dies sagte der Schweizer Botschafter in Washington, Manuel Sager.
«Es gibt Diskussionen, um Lösungen auf einer allgemeineren Ebene zu finden, aber nicht über individuelle Fälle», so Sager zu «Reuters».