Im Korruptions-Skandal um Schürfrechte in Guinea steht Beny Steinmetz erneut vor den Schranken in Genf. Dort kämpft der schillernde Rohstoffhändler um seinen Namen, die Freiheit und Millionen.
Schon Anfang 2021 hatte Beny Steinmetz angekündigt, in Berufung zu gehen. Am Montag hat nun in Genf der neuerliche Prozess gegen den franzöisch-israelischen Rohstoffhändler begonnen; die Verhandlungen werden nach einem Bericht der Agentur «Bloomberg» (Artikel bezahlpflichtig) acht Tage in Anspruch nehmen. In der Rhonestadt wird damit einer der grössten Bestechungsskandale in der jüngeren Geschichte der Rohstoffbranche erneut aufgerollt.
Grundlegende Fehler?
In Genf, wo Steinmetz bis 2016 gewohnt hatte, war der heute 66-Jährige im Januar vor einem Jahr wegen Korruption und Urkundenfälschung zu fünf Jahren Gefängnis sowie zu hohen Kompensationszahlungen verdonnert worden. Das Strafgericht dort sah es als erwiesen an, dass Steinmetz seiner eigenen Firma BSGR mittels Bestechung Schürfrechte für die Eisenerz-Vorkommen in Simandou im afrikanischen Guinea zuschanzte, die zuvor dem Minenkonzern Rio Tinto gehört hatten.
Vieles davon sei haltlos, machen die Anwälte des Angeklagten, der im Diamantenhandel Karriere gemacht hat, vor den Genfer Schranken geltend. Die Schweizer Richter hätten bei der Beurteilung des Erwerbs der Rechte an den Simandou-Vorkommen grundlegende Fehler gemacht. Nun will Steinmetz das Genfer Urteil umwerfen und seinen Namen von den Vorwürfen reinwaschen. Er sei von den Genfer Richtern zu Unrecht als skrupelloser Profiteur dargestellt worden.
Freies Geleit in der Schweiz
Im Jahr 2010 hatte BSGR einen Teil jener Rechte an die Rio-Tinto-Konurrentin Vale weiterverkauft; Rio Tinto versuchte ein Jahr später, den Streit mit einer Zahlung von 700 Millionen Dollar an die Regierung von Guinea zu entscheiden – und handelte sich damit selber Korruptionsvorwürfe ein, unter anderem in den USA.
Mit Vale liegt Steinmetz ebenfalls im Streit; eine geplante Klage des Konzerns gegen den Rohstoff-Tycoon erwies sich unlängst aber wegen Verjährung als undurchfürbar.
In einem Schweizer Gefängnis gesessen ist Steinmetz nie, da er sich im Gegenzug für sein persönliches Erscheinen vor einem hiesigen Gericht freies Geleit ausgehandelt hat. In Israel war er jedoch kurzzeitig inhaftiert und wurde wegen Anschuldigungen in einem anderen Fall auch in Griechenland festgehalten.