Die Schweiz benötigt eine staatlich anerkannte elektronische Identität. Das entsprechende Bundesgesetz, das zur Abstimmung vorliegt, ist bestens geeignet, um Sicherheit, Datenschutz und eine rasche Verbreitung der E-ID zu gewährleisten, schreibt Richard Hess von der Schweizerischen Bankiervereinigung.
Richard Hess ist Leiter Digitalisierung bei der Schweizerischen Bankiervereinigung
Am 7. März stimmt das Schweizer Stimmvolk über ein zukunftsweisendes Gesetz ab. Mit dem Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste wird nach über 20 Jahren Anlaufzeit endlich die gesetzliche Grundlage für eine staatlich anerkannte elektronische Identität in der Schweiz, kurz E-ID, geschaffen. Die Vorteile der E-ID für die Nutzerinnen und Nutzer liegen auf der Hand: Die bei der jeweiligen E-ID hinterlegten Attribute wie Name, Geburtsdatum und Nationalität können zur sicheren und einfachen Identifikation im Internet verwendet werden, wenn diese für den Kauf von einem bestimmten Produkt oder den Bezug einer Dienstleistung benötigt werden.
Sinnvolle Ergänzung
Dazu gehören beispielsweise die Bestellung eines Strafregisterauszuges, die Altersverifizierung beim Online-Shopping oder auch das E-Banking. Die E-ID wäre in diesem Fall eine sinnvolle Ergänzung zur medienbruchfreien Online-Identifikation.
In Kombination mit einer E-ID kann auch die Beweiskraft von digitalen Signaturen erhöht werden, um Dokumente mit gesetzlicher Formvorschrift oder hohem Haftungsrisiko digital signieren zu können (sogenannte qualifizierte elektronische Signatur). Gerade im Finanzbereich könnten damit viele Schritte vereinfacht werden, wo bisher eine physische Unterschrift von Kundinnen und Kunden oder Mitarbeitenden notwendig war.
Schutz und Sicherheit haben oberste Priorität
Der Nutzen ist also gegeben – genauso wie der Datenschutz: Das E-ID-Gesetz stellt klare Anforderungen an Datensicherheit, Datenschutz, Aufsicht und Kontrolle. Entscheidend ist, dass man mit dem E-ID-Gesetz eine inländische Lösung schafft, die klaren Regeln unterliegt, welche in der Schweiz bestimmt, kontrolliert und durchsetzt werden.
Geeignete private Identitätsdienstleister müssen von einer behördlichen Anerkennungsstelle eine Zertifizierung erlangen, um eine E-ID herausgeben zu können. Anschliessend werden sie von der eigens dafür vorgesehenen staatlichen E-ID-Kommission beaufsichtigt und kontrolliert.
Nach sechs Monaten gelöscht
Zudem gelten für die E-ID über das Datenschutzgesetz hinausgehende Bestimmungen, welche Nutzerinnen und Nutzer zusätzlich schützen: Daten dürfen nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der E-ID-Nutzerinnen und -Nutzer weitergegeben werden.
Insbesondere dürfen Daten nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Weiter müssen die Daten nach schweizerischem Recht in der Schweiz gehalten und bearbeitet werden und die Personenidentifizierungsdaten strikt von den anfallenden Nutzungsdaten getrennt gespeichert werden. Letztere müssen gemäss Gesetz nach sechs Monaten gelöscht werden. Das neue Gesetz legt also allen Beteiligten strenge Regeln und Pflichten beim Umgang mit den anfallenden Daten auf. Zum grösstmöglichen Schutz der Nutzerinnen und Nutzer.
Erfolgsentscheidend: Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft
Die E-ID ist aber nur dann ein Erfolg, wenn sie rasch von breiten Teilen der Bevölkerung verwendet wird. Verschiedene Länder haben sich bislang an das Projekt «elektronische Identität» gewagt. Viele konnten die hohen Ziele bezüglich Bürgernutzen und der Verbreitung jedoch nicht erfüllen.
So zum Beispiel Deutschland: Der staatliche herausgegebene elektronische Personalausweis ePerso wird auch nach gut zehn Jahren kaum genutzt. Zu gering sind die Einsatzmöglichkeiten, zu hoch die Akzeptanzprobleme bei den Nutzerinnen und Nutzern. Im Gegensatz dazu gibt es Länder, die auf eine sinnvolle Aufgabenteilung zwischen Staat und Wirtschaft gesetzt haben.
Die richtigen Schlüsse gezogen
Ein gutes Beispiel: die BankID in Norwegen und Schweden. Mit über vier Millionen Nutzern in Norwegen bzw. über acht Millionen in Schweden verfügen rund 75 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner dieser beiden Länder über die Möglichkeit, sich im digitalen Raum einfach und sicher zu identifizieren und digital zu signieren. Und sie tun dies auch, mit Gewinn für alle Beteiligten.
Diesbezüglich hat der Bundesrat aus den Misserfolgen im Ausland mit rein staatlichen E-ID-Ansätzen die richtigen Schlüsse gezogen. Mit der vorgeschlagenen Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft werden wichtige und richtige Eckpunkte definiert, um eine sichere und breite Anwendung der E-ID in der Schweiz sicherzustellen. Entsprechend stehen nicht nur der Bundesrat, das Parlament und die Wirtschaft hinter der vorliegenden Gesetzesgrundlage, sondern auch die Gemeinden, die Kantone und der höchste Datenschützer der Schweiz.
Beste Lösung für die Schweiz
Was sich mit hoher Sicherheit sagen lässt: bei einem «Nein» zum E-ID-Gesetz gibt es wohl für Jahre keine geeignete Lösung zur elektronischen Identität in der Schweiz. Insgesamt würde die Schweiz ins digitale Hintertreffen geraten und die Abhängigkeit von globalen Technologieriesen wie Apple, Google und Facebook im Bereich digitaler Identitäten würde weiter zunehmen.
Die Schweiz als Innovations- und Wirtschaftsstandort und die Schweizer Einwohnerinnen und Einwohner profitieren von einem «Ja» zum E-ID-Gesetz – nicht in der Rolle einer internationalen Vorreiterin mit ungewissem Ausgang, sondern mit einer verlässlichen und sicheren Lösung für ihre Bevölkerung. Es liegt es am Stimmvolk, die richtigen Weichen für die Schweiz zu stellen.