Die bisherigen Massnahmen des Bundes zur Abfederung der Coronakrise werden nicht genügen, soviel scheint jetzt schon klar. Vor allem die laufenden Kosten der Unternehmen sind ein Problem, wie die Initianten des sogenannten Schweiz-Fonds warnen.
Die ETH-Professoren Hans Gersbach und Jan-Egbert Sturm waren schon mit ihrem Vorschlag für einen Schweiz-Fonds vorgeprescht. Sie empfahlen die Errichtungen eines 100-Milliarden-Rettungsschirms, teilweise gespiesen durch die Gewinnreserven der Schweizerischen Nationalbank (SNB).
In den vergangenen Tagen hat sich gezeigt, dass das 42-Milliarden-Paket, das der Bund vor gut einer Woche zusammen mit der SNB und den Banken geschnürt hat, lückenhaft ist. So kommen die Unternehmen zwar rasch und unkompliziert zu einer Liquiditätsspritze. Aber diese hilft ihnen auch nicht darüber hinweg, dass sie zwar Kosten haben, aber keine Einnahmen generieren. Sprich, mit dem Überbrückungskredit holen sie sich eine zusätzliche Belastung ins Haus zu einem Zeitpunkt, wo ihr Einkommen wegbricht.
Erstattung für Kapitalkosten
Die bisherigen Massnahmen reichen also klar nicht, wie Gersbach am Dienstag gegenüber finews.ch ausführte. Es brauche einen dritten Pfeiler des Bundes – ein Kurzarbeits-Regime für Kapital, um die Unternehmen auch nach der Krise lebensfähig zu erhalten.
Die Kapitalkosten – Miete, Pacht oder Kreditzinsen – sollen ähnlich wie die Arbeitskosten bei einem Produktionsausfall zu einem gewissen Teil erstattet werden. So könnten Hilfsgelder durch die gleichen Kanäle wie für die Liquiditätshilfen verteilt werden, und auf Miet- und Pachtverträgen oder auf Kreditzinsen beruhen, wie die Autoren in ihrer am Dienstag veröffentlichten Vorschlag schreiben. Die Hilfsgelder könnten für die Dauer des Produktionsunterbruchs oder –einbruchs beantragt werden.
Rückzahlung der Mehrwertsteuern
Alternativ könnte der Bund auch beschliessen, einen Teil der im 2019 bezahlten Mehrwertsteuern zu erstatten. Dabei würde der Bund die Gelder als Vorschuss auf Zusehen ausrichten und nach Beendigung der Krise auf Basis des wirtschaftlichen Erfolgs abrechnen.
Die Autoren geben in ihrem Vorschlag keine Schätzung ab, wieviel Geld der Bund in die Hand nehmen sollte, um die Privatwirtschaft bei den Kapitalkosten zu subventionieren. Sie schreiben auch, dass die Firmen einen Teil der Kosten selber tragen müssen und sich beispielsweise bei den Gewinnausschüttungen zurückhalten sollten. Auch die Kapitalgeber, zum Beispiel Banken, werden in die Verantwortung genommen.
Durchstarten
Zentrales Anliegen des Vorstosses ist der Erhalt der Investitionsfähigkeit der Realwirtschaft: «Die Forschung hat nachgewiesen, dass Firmen mit hoher Verschuldung ihre Investitionen nach einer Krise stärker reduzieren», wie Gersbach und Sturm schreiben. «Der dritte Pfeiler reduziert die Insolvenzgefahr und stellt sicher, dass die Wirtschaft nach der Pandemie sofort durchstarten und wieder investieren kann».