Die FINMA zieht ihre Lehren aus der jüngsten Finanzkrise und reguliert Eigenkapitalvorschriften sowie den Interbankenhandel.
Die Finanzkrise hat der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA die Defizite der Eigenmittelunterlegung von Handelsgeschäften und Verbriefungen bei Banken sowie des Interbankenhandels vor Augen geführt.
Um diesen Mängeln zuvor zu kommen, lehnt sich die FINMA an die Standards des Basler Ausschusses und der Europäischen Union an. Demnach werden die Eigenmittelvorschriften angehoben.
Mehrere Banken betroffen
Dies betrifft vor allem Banken, welche ihre Eigenmittelunterlegung auf Basis eines Modellansatzes bestimmen. Gemäss der Basler Vorschriften müssen Banken mit einem solchen Geschäftsmodell ihre Eigenmittel für Marktrisiken stark anheben.
Neben den beiden Grossbanken sind gemäss der «Handelszeitung» in der Schweiz vier weitere Finanzinstitute betroffen. Namentlich genannt werden diese allerdings nicht. Die übrigen Institute müssten ihr Eigenkapital lediglich um fünf Prozent anheben, heisst es weiter.
Abstriche im Interbankenhandel
Während der Krise konnte der Interbankenhandel nur dank milliardenschweren Finanzspritzen der Notenbanken am Leben gehalten werden. Um ein solchen Szenario zu verhindern, werden auch die Kreditbeziehungen zwischen den Banken stärker reguliert.
Insbesondere werden Forderungen von einer Bank gegenüber einem anderen Institut limitiert. Die Risikoverteilungsvorschriften legen nun fest, wie gross das Risiko eines Instituts gegenüber einzelnen Gegenparteien maximal sein darf.
Domino-Effekt verhindern
Damit soll verhindert werden, dass durch den Niedergang einer Bank weitere Finanzinstitute in Mitleidenschaft gezogen werden. Grosse Banken haben hier mit einer Reduktion ihrer Kredit-Limite gegenüber anderen Banken von bis zu achtzig Prozent zu rechnen, schreibt die «Handelszeitung». Kleinere Institute haben mit einer Reduktion um zwanzig Prozent zu rechnen.
Anhörungen im Gange
Die neuen Regulierungen sind in vier Rundschreiben zusammengefasst. Zu diesen finden derzeit Anhörungen in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen. Die Anhörungen laufen noch bis zum 20. August.
Die vier Rundschreiben finden Sie unter diesem Link.