Die Aussenpolitische Kommission empfiehlt, den UBS-Staatsvertrag abzulehnen. Er stehe nicht im Einklag mit rechtsstaatlichen Grundsätzen.
Für einen Teil der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) steht das Abkommen nicht im Einklang mit rechtsstaatlichen Grundsätzen. Für einen anderen Teil ist es nicht annehmbar ohne flankierende innenpolitische Massnahmen betreffend die Problematik «too big to fail».
Ferner hat die Kommission einer parlamentarischen Initiative betreffend die Anwendung der im Personenfreizügigkeitsabkommen vorgesehenen Ventilklausel keine Folge gegeben.
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