Am 27. September wird der Nationalrat über 41 weitere AIA-Abkommen beraten. Es sei wichtig, diese auf Anfang 2018 hin zu genehmigen, findet Urs Kapalle von der Bankiervereinigung.
Urs Kapalle ist Leiter Tax Strategy bei der Schweizerischen Bankiervereinigung
Wir dürfen es nicht vergessen: Die Schweiz war schon immer führend bei der Umsetzung von internationalen Regeln im Finanzbereich. Wir haben die Standards in der Geldwäscherei-Prävention (FATF) und in der Regulierung (Basel II und III) entscheidend geprägt.
Wir engagieren uns bei der Weltbank, beim Internationalen Währungsfonds und nehmen an Treffen in Finanzfragen der G20-Staaten teil. Das gehört zu unserer Rolle als bedeutender Finanzplatz und wichtiger Handelspartner für den Rest der Welt.
Wer A sagt, soll auch B sagen
Den Standard zum automatischen Informationsaustauch (AIA) haben wir in der OECD wesentlich mitgeprägt. Er wird von mehr als 100 Staaten umgesetzt. Unsere Abkommen mit 41 weiteren Staaten sind vom Bundesrat unterzeichnet.
Das Parlament soll sie nun fristgerecht genehmigen – auf den 1. Januar 2018. Alles andere macht für mich keinen Sinn.
Prüfmechanismus ist wichtig
In der Politik wurde die Frage aufgeworfen, ob sich auch die anderen Länder an ihre Vorschriften halten würden. Sehr zu begrüssen ist hier der von Bundesrat und Parlament vorgesehene Prüfmechanismus. Bevor im September 2019 die ersten effektiven Meldungen unter den Abkommen erfolgen, wird der Bundesrat bei den Partnerstaaten eine Reihe von Kriterien prüfen.
Das betrifft insbesondere den Stand der Vertraulichkeit und die Vorkehrungen für die Datensicherheit und den Datenschutz im Partnerstaat. Zudem prüft er das «Level Playing Field», also ob auch die relevanten Konkurrenzfinanzplätze mit unseren Partnerstaaten den AIA umsetzen.
Forderungen sind erfüllt
Die Ergebnisse dieser Prüfung wird der Bundesrat in einem Bericht zuhanden des Parlaments zusammenfassen. Die zuständigen Kommissionen werden konsultiert und können dem Bundesrat Empfehlungen abgeben.
Erfüllt ein Staat die Anforderungen an den AIA nachweislich nicht, kann der Bundesrat geeignete Massnamen treffen und nötigenfalls Meldungen aussetzen. Damit sind die Forderungen des Finanzplatzes für die Ratifizierung der Abkommen erfüllt.
Fahrplan unbedingt einhalten
Ich sehe nichts, das der Genehmigung entgegen stehen würde. Die Schweiz sollte ihren Fahrplan unbedingt einhalten und die neuen Abkommen auf den 1. Januar 2018 in Kraft setzen.