Die Finma hat ihre Regeln für die Vergütungssysteme veröffentlicht. Die Behörde setzt keine klaren Grenzen, fordert aber mehr Transparenz.
Vergütungssysteme sollen keine Anreize schaffen, unangemessene Risiken einzugehen und damit möglicherweise die Stabilität von Finanzinstituten zu beeinträchtigen – so lautet ein Ziel, das die Finanzmarktaufsicht Finma mit ihrem neuen Rundschreiben über die Vergütungssysteme anstrebt.
Das Rundschreiben tritt am 1. Januar in Kraft, die Regeln wurden erarbeitet in Abstimmung mit anderen Ländern und dem Financial Stability Board. Sie gelten zwingend für die sieben grössten Banken und fünf grössten Versicherungen. Für die anderen Institute stellen die Grundsätze Leitlinien dar, an denen sie sich bei der Festlegung ihrer Vergütungspolitik orientieren sollten.
Eine Änderung gegenüber dem Entwurf vom Juni ist die Formulierung, dass die Boni nicht an den ökonomischen Gewinn angebunden werden, sondern an den «wirtschaftlichen Erfolg, der jedoch alle Kapitalkosten (inkl. den Eigenkapitalkosten) und das Risikoprofil des Finanzinstituts berücksichtigen muss.» Die Anpassung – so die Finma – gestehe den Instituten mehr Flexibilität zu, halte aber am Charakter der variablen Vergütungen als Erfolgsbeteiligung fest.
Die Finma betont zudem, dass Provisionsmodelle, wie sie etwa in der Versicherungswirtschaft üblich sind, zwar von der Vergütungsregulierung erfasst werden, aber keineswegs verunmöglicht werden sollen.
Auch Risikokosten der Aktionäre berücksichtigen
Konkret fordert die Finma, «dass alle variablen Vergütungen vom Unternehmen langfristig auch verdient werden. Variable Vergütungen sind daher abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Instituts, wobei die Nachhaltigkeit dieses Erfolges und die eingegangenen Risiken berücksichtigt werden müssen.» Alle Kapitalkosten des Unternehmens seien dabei einzubeziehen, somit auch die Risikokosten der Eigenkapitalgeber.
Zudem seien die Auswirkungen der Vergütungspolitik auf die Kapital- und Liquiditätssituation der Institute zu berücksichtigen.
Malus-Vereinbarungen begrüsst
Dem seit Juni mehrfach geäusserten Wunsch nach einer absoluten oder relativen Begrenzung der Maximalsaläre folgte die Finma nicht. Auch dass solch eine Einschränkung lediglich für die beiden Grossbanken gelte, lehnte die Regulierungsbehörde ab.
Sie «erwartet» aber, «dass gerade Personen in höheren Hierarchiestufen, mit massgeblicher Risikoverantwortung oder hohen Gesamtvergütungen einen bedeutenden Teil ihrer variablen Vergütung mit aufgeschobener Wirkung und damit risikogebunden erhalten.» Damit werde das Risikobewusstsein und der Anreiz zu nachhaltigem Wirtschaften gestärkt. Ergänzend begrüsst die Finma «Clawback»- oder «Malus»-Vereinbarungen.
Strengere Transparenzpflichten
Die Finma – so die Mitteilung weiter – setzt sich dafür ein, dass durch Transparenz- und Berichterstattungspflichten die Marktdisziplin gestärkt wird. Konkret: Der Verwaltungsrat soll die Vergütungspolitik des Unternehmens in einem Vergütungsbericht gegenüber Markt und Eigentümern offen legen. Die Finma verlangt eine summarische Offenlegung der Vergütungsstruktur für alle Mitarbeitenden. Die Behörde sieht hingegen nicht vor, dass Vergütungen unter Namensnennung zu publizieren sind.