Zu spät, falsch, unvollständig oder versäumt. Auch im vergangenen Jahr nahm die Offenlegungsstelle SIX Swiss Exchange einige Sünder genauer unter die Lupe.
Beteiligungen an Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, deren Papiere ganz oder teilweise an der Schweizer Börse kotiert sind, müssen bei bestimmten Schwellen offen gelegt werden.
Das dies nicht immer ganz so reibungslos funktioniert, illustriert der Jahresbericht 2013 der Offenlegungsstelle SIX Swiss Exchange.
Danach erhöhte sich die Anzahl Meldungen im Berichtsjahr um beinahe 30 Prozent auf 1'240. Davon bemerkte die Offenlegungsstelle 103 mögliche Meldepflichtverletzungen. Im vorangegangenen Jahr waren von 960 Meldungen 108 potenzielle Verletzungen gewesen.
Hauptgrund: Meldefristen verletzt
Der Finma angezeigte Verdächtsfälle von Meldepflichtverletzungen setzten sich 2013 wie folgt zusammen:
Verbesserte Pflichteinhaltung dank Behörden
Der Grund für das tiefere Verhältnis der Verletzungen sieht die Offenlegungsstelle in der verstärkten Durchsetzung der Gesetze durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) und durch das Finanzdepartement.
Dies «hat bei den Meldepflichtigen zu einer verbesserten Wahrnehmung der Pflichten geführt», heisst es in der Medienmitteilung.