Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich in Sachen Erbschafssteuer bedroht offenbar die Steuersouveränität der Schweiz. Die Genfer Handelskammer fordert daher Neuverhandlungen.
Die eidgenössischen Räte, die sich in den kommenden Monaten mit diesem Text befassen werden, sollen dieses Abkommen deshalb mit aller Entschlossenheit ablehnen. Das fordert die Genfer Handelskammer in einer Stellungnahme vom Montag.
Mit der Ratifizierung des im vergangenen Juli unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) würde nämlich ein von den internationalen Standards stark abweichendes System gutheissen, womit die schweizerische Steuersouveränität untergraben würde, kritisiert die Handelskammer.
Vertragslosigkeit ist besser
Das Abkommens stellt gemäss weiteren Angaben auch eine Bedrohung für das Schweizer Wirtschafts- und Immobilienvermögen dar. Für die in Frankreich lebenden Schweizer würde es eine grössere Steuerlast bringen, und ausserdem sei es ein negativer Präzedenzfall gegenüber anderen Ländern (Deutschland, Italien), die unweigerlich den Abschluss eines ähnlichen DBA fordern würden.
Vor diesem Hintergrund stelle ein vertragsloser Zustand für die Schweiz derzeit die bessere Situation dar, als ein unterzeichneter Text. Die Handelskammer verlangt deshalb neue Vertragsverhandlungen.