«Safe Haven» anstatt Bankgeheimnis als Standortvorteil: Laut Bankiervereinigung gilt die Schweiz mehr denn je als «sicherer Hafen» in der internationalen Finanzwelt.

Eine Vollkasko-Versicherung für Privatvermögen ist schlicht zu teuer. Keine Bank, kein Staat bietet sie an, auch die Schweiz nicht.

Der Zugriff des Staates auf das Privatvermögen, das auf einer Bank lagert, ist in der Schweiz trotzdem ungemein eingeschränkter und schwieriger als im angrenzenden Ausland:

  • Anders als Zypern kennt das Schweizer Recht keine Klausel, das die privilegierten Einlagen im Notfall für einen «Bail in» zur Banksanierung miteinschliesst, wie das der Rettungsplan für Zypern vorgesehen hatte. Die privilegierten Bareinlagen sind somit bis 100''000 Franken sicher, werden von ESI Schweiz garantiert und sich nicht von politischer Willkür abhängig.
  • Bevor aber im Falle einer Bankensanierung in der Schweiz die Sichteinlagen eingezogen würden, müssten zuerst die Obligationäre daran glauben. Die Anleihen würden nämlich gemäss der FINMA-Bankeninsolvenzverordnung (Artikel 48) im Konkursfall in Aktien umgewandelt. Sodann müssten zunächst auch die Lieferanten auf ihre Forderungen verzichten.
  • Dazu kommt: Die Vermögenswerte auf einem Depot sind im Konkursfall sowieso von der Konkursmasse ausgenommen.

Mehr Bankenkapital, weniger Bankgeheimnis

Nachdem das Schweizer Bankkundengeheimnis löchrig geworden ist, bietet sich damit dem hiesigen Finanzplatz eine riesige Chance, sich für deklarierte Vermögen als «sicherer Hafen» zu empfehlen.

«In der Schweiz herrscht Rechtssicherheit und Voraussehbarkeit», sagt Rebeca Garcia von der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) gegenüber finews.ch. «Politiker können sich hierzulande nicht über die Rechtsordnung hinweg setzen.»

Profilierung dank rechtlicher und wirtschaftlicher Sicherheit

Dazu betont die SBVg-Frau die grosse Bedeutung der in der Schweiz getroffenen Präventionsmassnahmen. So verfügten die Schweizer Banken insbesondere bei der Erfüllung der neuen Kapitalisierungsvorschriften nach Basel III, aber auch hinsichtlich «Too Big too Fail»-Massnahmen im internationalen Vergleich über einen Vorsprung.

Dieser Vorteil zieht insbesondere im Vergleich mit Deutschland: Dort hat nicht nur das Steueramt beim Eintreiben der Steuern ein direktes Durchgriffsrecht auf die Bankkonten der Steuersäumigen.

Fall Zypern könnte es auch in Deutschland geben

«Ja», lautet auch die Antwort des Juristen Peter Gauweiler in der «Stuttgarter Zeitung» auf die Frage, ob dort ein Notfallplan à la Zypern ebenfalls möglich wäre? «Wenn deutsche Banken vom Konkurs bedroht wären und vom ESM gerettet werden müssten, wäre eine Gläubigerbeteiligung im Prinzip ohne Verstoß gegen das Grundgesetz möglich», meint der Anwalt.

So sieht nämlich das deutsche Grundgesetz in Artikel 14 die Möglichkeit einer Enteignung durch den Staat in der Not vor:

  • In Artikel 14, Abschnitt 3, Absatz 2 heisst es: «Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.»
  • In Absatz 3 folgt sodann der Passus: «Eine Enteignung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen.»
  • In der Not kann der deutsche Staat den Kreditinstituten darüber hinaus jeglichen Kundenverkehr verbieten (Artikel 47 des Kreditwesengesetzes, Absatz 2). «Das kann durch Rechtsverordnungen sehr schnell geschehen, auch am Wochenende. Die Begriffe in diesem Paragrafen sind auch noch schwammig formuliert und bieten der Regierung einen großen Interpretationsspielraum», klagt Jurist Gauweiler.
  • Auch kennt das deutsche Recht die Zwangshypothek. Damit hat man bei unserem nördlichen Nachbarn bereits 1948 Erfahrungen gemacht:

Kollaps in Italien oder Spanien brächte Deutschland in Not

Zur Finanzierung des Staatswesens im Zuge der damaligen Währungsreform wurden die Immobilien mit einer Zwangshypothek belastet, welche in den kommenden Jahren durch die Besitzer abbezahlt werden musste.

Unheimlich mutet deshalb an, dass Deutschland 2011 mittels Zensusgesetz alle Massnahmen traf, um den Immobilienbesitz in Deutschland lückenlos zu kartografieren.