Gemäss Wochenendpresse soll die Genfer Privatbank Pictet in den USA angeklagt sein. Das Institut bestreitet diese Meldung jedoch energisch.
Nach Kenntnisnahme der am 6. Mai 2012 in der «Sonntagszeitung» und im «Le Matin Dimanche» veröffentlichten Artikel hält Pictet fest, dass keine Klage der US-Behörden wegen Verstoss gegen US-Gesetze vorliegt.
«Wir weisen alle Anschuldigungen, dass Pictet im Visier der amerikanischen Justiz ist, entschieden ab», schreibt das Unternehmen in einem Communiqué vom Sonntagabend.
Über Tochterfirma im US-Markt aktiv
Seit Inkraftsetzung des Qualified Intermediary Agreement (QI) über die von Kunden mit amerikanischen Titeln bereitzustellende Dokumentation habe sich Pictet immer strikt an diese Vorschriften gehalten.
Zudem entwickle Pictet über ihre Tochtergesellschaft Pictet North America Advisors aktiv den Markt für Kunden mit Wohnsitz in den USA. Es sei daher für die Bank umso wichtiger, die US-Steuergesetze strikt einzuhalten, heisst es weiter.
Gesuch von September 2010
Für Pictet sei es eine Selbstverständlichkeit, geltende Gesetze und Vorschriften einzuhalten, und zwar in allen Ländern. Die Befolgung von Gesetzen und Reglementen sei Teil der Verantwortung der Bank gegenüber ihren Kunden.
Bei der in den Sonntagszeitungen erwähnten Angelegenheit handle es sich um ein Gesuch um Amtshilfe seitens der US-Behörden vom September 2010, das an die Eidg. Steuerverwaltung gerichtet worden sei.
Anklage gegen drei Amerikaner
Pictet habe den US-Behörden im November 2010, ebenfalls über die Eidg. Steuerverwaltung, alle in diesem Zusammenhang angeforderten Unterlagen zugestellt. Seither seien bei Pictet keine Anfragen um Auskunft eingegangen, weder von der Eidg. Steuerverwaltung noch von anderen US-Behörden.
Die Anklage der drei Amerikaner wegen Steuerbetrugs vom District Court von Arizona richte sich nicht an Pictet, schreibt die Bank weiter. «Wir sind in der Anklageschrift als «Swiss Bank A» erwähnt, was beweist, dass das Verfahren nicht gegen uns gerichtet ist», schreibt die Genfer Privatbank.
Konten geschlossen
Die erwähnten Beziehungen seien 2007 von einem externen Vermögensverwalter im Namen von zwei Schweizer Gesellschaften eröffnet worden, die ohne das Zutun von Pictet gegründet wurden. «Wir haben alle Verpflichtungen eingehalten, sowohl die Sorgfaltspflicht in der Schweiz als auch die Bestimmungen zu den zu erstellenden Dokumenten nach amerikanischem Gesetz (QI Agreement)», schreibt die Bank weiter.
Nach der UBS-Affäre habe Pictet, über das Gesetz hinaus, die Aktionäre dieser Gesellschaften gefragt, ob sie ihre Verpflichtungen gegenüber den US-Steuerbehörden eingehalten hätten. Nachdem mehrere Nachfragen beim unabhängigen Vermögensverwalter, der diese Kunden kontrollierte, ohne Antwort geblieben seien, habe Pictet im Jahr 2010 vor dem Eingang des Amtshilfegesuchs entschieden, diese Konten zu schliessen.
Alle Gesetze eingehalten
Folglich habe Pictet in dieser Angelegenheit alle Gesetze eingehalten, sowohl in den USA als auch in der Schweiz, schreibt das Unternehmen. Zudem bestätigt Pictet, dass keine Klagen von amerikanischen Behörden gegen sie erhoben wurden, auch nicht vom der Steuerbehörde IRS.
«Aus diesem Grund sind die Anschuldigungen der «Sonntagszeitung» und «Le Matin Dimanche» haltlos», heisst es abschliessend.