Mirabaud hat schwerwiegend gegen die Geldwäschereivorschriften verstossen. Die Finma reagiert mit einem Strauss von Massnahmen. Sie betreffen die Corporate Governance, das interne Kontrollsystem und sehen auch eine Überprüfung sämtlicher Kundenbeziehungen vor. 

Eine Verletzung der Pflichten in der Geldwäschereibekämpfung und ein schwerwiegender Verstoss gegen das Finanzmarktrecht – so lautet der für die betroffene Bank Mirabaud & Cie alles andere als schmeichelhafte Befund der Finanzmarktaufsicht Finma.

Wie der Medienmitteilung vom Dienstag zu entnehmen ist, hat die Finma in einem Enforcementverfahren (Durchsetzungsverfahren) festgestellt, dass Mirabaud die wirtschaftlichen Hintergründe von Kundenbeziehungen und Transaktionen ungenügend überprüft und dokumentiert hat. Das Verfahren war 2021 eröffnet worden, die Finma hatte es bereits im Juni 2023 abgeschlossen.

Mirabaud wehrte sich gegen Publikation

Die Behörde konnte aber erst jetzt kommunizieren, weil sich Mirabaud gerichtlich gegen eine öffentliche Information über das Verfahren gewehrt hatte. Die Beschwerde ist nun vom Bundesgericht abgewiesen worden, was den Weg für die Publikation freimacht. Die Verfügung der Finma selber war inhaltlich nicht angefochten worden und ist entsprechend seit August 2023 in Kraft.

Die Finma habe ihre Untersuchung aufgrund von Hinweisen auf Verfehlungen bezüglich einer komplexen Kundenstruktur eröffnet. Diese stand gemäss der Mitteilung «mutmasslich in Zusammenhang mit einem zwischenzeitlich verstorbenen Geschäftsmann, dem Steuerhinterziehung vorgeworfen wurde». Mirabaud habe seit 2010 mehrere Geschäftsbeziehungen mit Firmen und komplexen Strukturen unterhalten, die direkt oder indirekt mit diesem Geschäftsmann in Verbindung gestanden haben könnten. Sie habe in diesem Rahmen bis zu 1,7 Milliarden US-Dollar an Vermögen verwaltet, was zeitweise fast zehn Prozent der gesamten Kundenvermögen entsprochen habe, rechnet die Finma vor.

Warnungen ignoriert

Die Bank habe die wirtschaftliche Berechtigung sowie die Hintergründe zahlreicher Transaktionen mangelhaft überprüft und dokumentiert, obwohl Hinweise auf erhöhte Geldwäschereirisiken insbesondere im Zusammenhang mit qualifizierten Steuervergehen und seit 2018 konkrete Warnmeldungen in Bezug auf die Kundenbeziehung vorgelegen hätten. Die Finma ruft in diesem Zusammenhang in Erinnerung, dass Finanzintermediäre seit 2016 die Hintergründe und den Zweck einer Transaktion oder Geschäftsbeziehung abklären müssen, wenn es Hinweise darauf gibt, dass Vermögenswerte aus einem Verbrechen oder einem qualifizierten Steuervergehen stammen könnten.

Das Fazit der Aufsichtsbehörde: «Die Bank Mirabaud verfügte insgesamt über keine angemessene Organisation und kein genügendes Risikomanagement, um diese Geschäftsbeziehungen zu überwachen. Damit verstiess die Bank über einen längeren Zeitraum schwer gegen die finanzmarktrechtlichen Vorschriften bezüglich einer angemessenen Organisation (Governance), des Risikomanagements und der Geldwäschereiprävention.»

Einschneidendes Korsett von Massnahmen

Entsprechend harsch fallen die Sanktionen aus, welche die Finma ergreift.

Sie anerkennt zwar, dass die Bank im Verfahren kooperiert und bereits operative, organisatorische und personelle Massnahmen zur Behebung der Schwächen ergriffen hat. «Neben einer breiten Reorganisation hat die Bank Mirabaud das Dispositiv zur Geldwäschereibekämpfung, das Risikomanagement, das gesamte interne Kontrollsystem sowie die Governance gestärkt.»

Kundenbeziehungen durchleuchten und Vergangenheit aufarbeiten

Doch ordnet die Finma zusätzlich eine Reihe weiterer Massnahmen an, deren Umsetzung und Einhaltung von einem Prüfbeauftragten überwacht wird. So muss die Bank das Dispositiv zur Geldwäschereibekämpfung weiter anpassen, das interne Kontrollsystem ausbauen sowie die Corporate Governance organisatorisch und personell erneuern und stärken. Weiter muss die Bank alle ihre Kundenbeziehungen aus einer Risikoperspektive überprüfen.

Aber auch die Vergangenheit muss aufgearbeitet werden: Mirabaud hat sämtliche relevanten Transaktionen mit erhöhten Risiken von 2018 bis 2022  zu durchleuchten und bei Bedarf nachzudokumentieren. Zudem muss die Bank das Vergütungssystem auf einen angemessenen Umgang mit Risiken ausrichten. Des Weiteren zieht die Finma 12,7 Millionen Franken unrechtmässig erwirtschafteten Gewinn ein.

Eine Robert-Brockman-Hinterlassenschaft?

Das ist aber noch nicht alles: Erst wenn die Massnahmen vollständig umgesetzt sind, darf die Bank wieder Kunden mit erhöhten Geldwäschereirisiken aufnehmen. Zudem habe man Miraubaud alle Tätigkeiten untersagt, «welche die operationellen Risiken erhöhen» (wobei nicht genauer spezifiziert wird, was das konkret heisst). Überdies hat die Finma drei Enforcementverfahren gegen natürliche Personen eröffnet.

In der Finma-Mitteilung werden keine Namen genannt. Mirabaud die Suppe einbrockt haben dürfte aber die Kundenbeziehung zum US-Geschäftsmann Robert Brockman, der 2022 verstorben ist, wie finews.ch berichtete. Anfang 2021 zogen die US-Steuerbehörden Gelder Brockmans ein, die bei der Privatbank deponiert waren.