Im Rechtsstreit vor dem Zürcher Handelsgericht um die Bewertung der Credit Suisse bei der Übernahme durch die UBS haben weitere Kläger-Vertreter eine neues neutrales Gutachten gefordert. Laut eigener Einschätzung habe der tatsächliche Wert der CS-Aktien bis zum 12-fachen des gezahlten Preises gelegen.
Die CS-Klägervertreter Legalpass und die Zürcher Kanzlei Baumgartner Mächler haben am 28. August einen Antrag auf neutrales Gutachten durch das Zürcher Handelsgericht gestellt.
Auch die liechtensteinische Anwaltskanzlei Lennert Partners hatte bereits eine unabhängige Neubewertung gefordert, wie auch finews.ch berichtet hatte.
Angemessene Gegenleistung?
Der Antrag wurde von Lagalpass im Rahmen der Replik auf die UBS-Klageantwort eingereicht, wie es in einer Mitteilung vom Dienstag heisst. Dabei gehe es «einzig und allein um die Frage, ob die 3 Milliarden Franken eine angemessene Gegenleistung für die von UBS übernommenen und fortgeführten CS-Geschäfte darstellten.
Die Klägervertreter berufen sich dabei auf eine unabhängige Bewertung von IVA Valuation & Advisory sowie ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. iur Harald Bärtschi.
Die Bewertung komme, je nach angewandter Methode, auf einen Wert der CS-Aktien zwischen 3.67 Franken und 9.26 Franken. Die UBS hatte das Umtauschverhältnis in eigene Aktien auf 0.76 Franken pro CS-Anteilsschein festgelegt.
Auf Grundlage der Unternehmensfortführung
Dabei vertreten die Anwälte die Position, dass die Bewertung der CS auf der Grundlage der Unternehmensfortführung zu bestimmen ist. Am 19. März 2023 habe bereits festgestanden, dass die Aktivitäten der CS von der UBS als Teil der UBS fortgeführt werden. «Die Bewertung muss auf den tatsächlichen Gegebenheiten, d.h. der Fortführung des Unternehmens, und nicht auf hypothetischen und irrelevanten Szenarien wie Konkurs oder Bail-in basieren», heisst es. Diese Position spiegele die Praxis des Bundesgerichts wider.
Die Bewertung von IVA basiere notwendigerweise auf öffentlich zugänglichen Informationen, da es keinen Fusionsbericht gibt und UBS keine internen Informationen über CS offengelegt hat. Demnach kommt das Gutachten nach der DDM-Methode (Dividend Discount Model) auf einen Wert von 3.67 Franken bis 4.39 Franken. Aus einem Bericht eines neutralen Analysten, der kurz vor der Fusion erstellt wurde, hat IVA Finanzprojektionen extrapoliert. Auf dieser Grundlage habe sich ein indikativer Wert zwischen 7.70 und 9.26 Franken ergeben.
Wirtschaftlich nicht angemessen
Insgesamt komme der Bewertungsbericht von IVA zu dem Schluss, dass «das für den 19. März 2023 vereinbarte Umtauschverhältnis von 22,48 Credit Suisse Aktien für eine UBS-Aktie nicht wirtschaftlich angemessen ist».
Das Fusionsgesetz beinhalte das Recht der Aktionäre, das Umtauschverhältnis überprüfen zu lassen und müsse korrekt angewandt werden. Neben dem neuen Gutachten wird beantragt, dass das Gericht die UBS anweist, interne Finanzdaten der CS vorzulegen. Das könne zu Ergebnissen führen, die erheblich von den Ergebnissen des privaten Gutachtens abweichen, «sowohl nach oben als auch nach unten», wie es weiter heisst.
Rund 3'000 Klägerinnen und Kläger
Legalpass wurde 2022 von den beiden Anwälten Philippe Grivat und Alexandre Osti gegründet und ist ein Schweizer Startup-Unternehmen aus Lausanne. Das Unternehmen hatte im Juni vergangenen Jahres die Sammelklage «Credit US» am Handelsgericht Zürich eingereicht. Der Klage haben sich früheren Angaben zufolge rund 3'000 frühere CS-Anteilseigner angeschlossen.