Firmen der Credit Suisse haben einen Antrag für eine behördliche Sondergenehmigung in Amerika zu spät eingereicht. Nun wird dafür die UBS zur Kasse gebeten.
Drei Tochtergesellschaften der Credit Suisse (CS) haben sich bereit erklärt, 10 Millionen Dollar zu zahlen, um eine Untersuchung der US-Börsenaufsicht SEC beizulegen. Dies berichtete unter anderem die Agentur «Bloomberg».
Dabei ging es um die Frage, ob diese Einheiten über Monate hinweg unerlaubt Dienstleistungen für Investmentfonds erbracht haben.
Die Krux mit dem Waiver
Offenbar ist den CS-Fimen eine Regel in die Quere gekommen, die in der USA für die Finanzindustrie grosse Bedeutung hat: Nach Urteilen in Rechtsstreitigkeiten mit staatlichen Stellen kann es Finanzdienstleistern untersagt werden, mit institutionellen Investoren zu geschäften – ausser, es gibt dafür eine behördliche Sondergenehmigung.
Die CS hätte nach einer Einigung mit dem Bundesstaat New Jersey im Oktober 2022 sofort einen solchen «Waiver» beantragen sollen, damit aber aus ungeklärten Gründen bis nach der Zwangsübernahme durch die UBS vom vergangenen März zugewartet. Später wurde dem neuen Mutterhaus UBS die notwendige Ausnahmegenehmigung für die Beratung von Investmentfonds erteilt. Die Einheiten sind nun hundertprozentige Tochtergesellschaften von UBS.
UBS machte der Aufsicht Meldung
Laut dem Bericht hat die UBS im Rahmen des Vergleichs weder ein Fehlverhalten zugegeben noch bestritten. «Nachdem wir diese Angelegenheit identifiziert und der SEC gemeldet haben, stellt dieser Vergleich einen weiteren wichtigen Schritt in unseren Bemühungen dar, Rechtsstreitigkeiten und Altlasten der Credit Suisse proaktiv zu lösen», wurde die Bank dazu zitiert.