Fast zehn Jahre zieht sich der Steuerstreit mit Frankreich für die UBS schon hin. Nun hat die Grossbank im Berufungsprozess einen Erfolg errungen – doch noch ist die Auseinandersetzung nicht zu Ende.
Das juristische Tauziehen der UBS mit Frankreichs Justiz nimmt eine neue, überraschende Wende: Der Kassationshof in Paris hat das Urteil der Vorinstanz am Mittwoch in Bezug auf die Strafen annulliert. Dies berichtete die Agentur «AWP» unter Verweis auf das mit Spannung erwartete Verdikt der höchsten rechtlichen Instanz im Nachbarstaat.
Freispruch verlangt
Allerdings verlangte der Kassationshof einen erneuten Prozess vor dem Appellationsgericht. Insofern ist der Steuerstreit für die grösste Schweizer Bank nicht etwa zu Ende, sondern geht schlicht in eine neue Runde.
Als Rückschlag ist zu werten, dass auch das aktuelle Verdikt am Vorwurf der illegalen Kundenwerbung sowie der Geldwäscherei von Erträgen aus Steuerbetrug festhält. Dagegen hatte sich die UBS immer gewehrt und einen Freispruch verlangt. Die Feststellung, kriminell gehandelt zu haben, wurde immer als eine zu gravierende Belastung für die Reputation angesehen, um sie akzeptieren zu können.
Mässig erfreut
In einer Mitteilung vom Mittwoch kommentierte die Bank das Urteil wie folgt: «Während UBS erfreut ist, dass das höchste französische Gericht in diesen wichtigen Aspekten des Rechtsfalles mit ihrer Position übereinstimmt, ist das Unternehmen enttäuscht, dass der Oberste Gerichtshof Frankreichs das frühere Gerichtsurteil bezüglich unrechtmässiger Kundenwerbung und Geldwäscherei bestätigt hat.» Das Institut betonte ausserdem, dass es zu jeder Zeit in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften gehandelt habe.
Die UBS wird sich nun in dem bevorstehenden Prozess erenut verteidigen.
Der Geldwäscherei schuldig gesprochen
Im Dezember 2021 war die UBS in zweiter Instanz von einem Berufungsgericht wegen unerlaubter Geldgeschäfte und Beihilfe zur Geldwäscherei schuldig gesprochen worden.
Mit einer Strafe von 1,8 Milliarden Euro, zusammengesetzt aus 1 Milliarde Euro Busse und 800 Millionen Euro Schadensersatz an den Staat, blieb das Gericht allerdings klar unter dem erstinstanzlichen Urteil von 2019. Damals war die UBS noch zur Zahlung von 4,5 Milliarden Euro verdonnert worden.
Bereits Schadenersatz gezahlt
Durch die Berufung der UBS am höchsten Gericht des Landes wurden zwar die strafrechtlichen Sanktionen ausgesetzt, nicht aber der zivilrechtliche Teil. Der Schadensersatz von 800 Millionen an das französische Finanzministerium wurde von der Bank bereits gezahlt. Vom Kassationshof ist die Pflicht zu dieser Zahlung nun aufgehoben worden.