Dass der Abschreiber der Credit Suisse-AT1-Anleihen zu einem juristischen Tauzeihen führen würde, war klar. Die Frage, wieviel von der Kommunikation der gescheiterten Grossbank mit der Finma dabei offengelegt werden soll, beschäftigt das Bundesverwaltungsgericht offenbar schon seit Monaten.
Die Kläger gegen die Abschreibung der Credit Suisse (CS) AT1-Anleihen vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) wollen wissen, was im Vorfeld der Notrettung durch die UBS-Übernahme zwischen der Grossbank und der Finanzmarktaufsicht Finma lief. Das Gericht muss nun entscheiden, welche Dokumente den Bondinvestoren offengelegt werden und welche nicht.
Die CS wehrt sich juristisch dagegen, dass die Kläger Zugang zu weiteren Dokumenten erhalten. Das berichtete die Nachrichtenagentur «Reuters» Mittwoch unter Berufung auf Gerichtsunterlagen und ein auf Ende Mai datiertes Schreiben der CS.
Veröffentlichung Finma-Verfügung
Die AT1-Investoren hatten bereits im vergangenen Mai einen Erfolg erzielt, als das Gericht die Publikation der Finma-Verfügungen zur Abschreibung der AT-Anleihen im Volumen von rund 16 Milliarden Dollar angeordnet hatte.
Die Kommunikation zwischen CS und Finma könnte weiteren Aufschluss darüber geben, wie der Zustand der Bank im Vorfeld der Notrettung war. Die CS befürchtet, dass damit vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse preisgeben werden könnten.
«Der Zugang zu diesen Dokumenten ist für die Anleihegläubiger, die die Hauptlast dieser beispiellosen und inakzeptablen Finma-Anordnung zu tragen haben, von entscheidender Bedeutung», sagte der Anwalt Dario Item von der Kanzlei I&P in Lugano, die eine Gruppe von AT1-Investoren vertritt. Eine Entscheidung könnte in den kommenden Wochen fallen.
Klagen von 3'000 Geschädigten
Die Finma hatte die CS im März 2023 in einer Verfügung angewiesen, im Rahmen der Notübernahme der angeschlagenen Bank durch die UBS die hoch verzinsten AT1-Anleihen im Gesamtwert rund 16 Milliarden Franken vollständig abzuschreiben und wertlos zu stellen. Bis August waren Klagen im Namen von rund 3’000 Geschädigten gegen den Finma-Entscheid eingegangen.
Seit dem Vollzug der CS-Übernahme durch die UBS ist diese auch Rechtsnachfolgerin in allen juristischen Auseinandersetzungen. Laut dem Bericht wird mit einer Stellungnahme der UBS Mitte Oktober gerechnet, wie von Kreisen verlautet.