Mit der vollständigen Abschreibung der AT1-Anleihen der Credit Suisse wurden auch Bonuszahlungen gestrichen. Zwei renommierte Anwaltskanzleien verhandeln nun mit betroffenen Mitarbeitern.
Mitarbeitende der Credit Suisse (CS) bereiten eine Klage gegen die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) vor. Sie wollen die Finanzaufsicht wegen der Streichung von Boni in Höhe von 400 Millionen Dollar nach der Notrettung der Bank durch die UBS verklagen.
An AT1-Anleihen gekoppelt
Tausende leitende Angestellte der Credit Suisse haben einen Teil ihrer Boni an zusätzliche AT1-Anleihen geknüpft, wie die «Financial Times» berichtet (kostenpflichtiger Artikel). Die Boni gehen auf das Jahr 2014 zurück, als den Mitarbeitenden der Bank auf Stufe Geschäftsleitung und Direktion ein bedingter Kapitalbonus als Teil ihrer Entschädigung angeboten wurde, heisst es.
Die Finma hatte die Credit Suisse angewiesen, ihre AT1-Instrumente im Rahmen der Notübernahme durch die UBS vollständig abzuschreiben. Bei diesen Papieren handelt es sich um eine Art hybride Schuldtitel, die nach dem Finanzcrash von 2008 geschaffen wurden, um den Banken im Krisenfall mehr Kapitalflexibilität zu geben.
Berüchtigte Anwaltskanzleien
Die Anwaltskanzleien Quinn Emanuel und Pallas, die die Finma im Auftrag von AT1-Anlegern verklagt haben, sind laut mehreren mit der Angelegenheit vertrauten Personen von leitenden CS-Mitarbeitern mehrfach aufgefordert worden, auch in deren Namen rechtliche Schritte einzuleiten.
Zum jetzigen Zeitpunkt sei unklar, ob die Klagen der CS-Mitarbeitenden mit den bestehenden Klagen gegen die Finma verbunden werden könnten oder ob sie separat eingereicht werden müssten, hiess es.
1000 Top-Banker der Credit Suisse müssen ganz oder teilweise auf Boni verzichten. Das hat der Bundesrat letzten Monat beschlossen.
Weder die Credit Suisse noch die Finma oder Quinn Emanuel und Pallas gaben eine Stellungnahme ab.