Kleinere Vermögensverwalter, die sogenannte «de Minimis»-Kundenbeziehungen aufweisen, können sich für ihre Geschäftstätigkeit künftig auf Branchenstandards abstützen.
Der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) hat seine Standesempfehlungen für die Verwaltung von kollektiven Kapitalanlagen unterhalb der sogenannten «de Minimis»-Schwellenwerte veröffentlicht.
Wie aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervorgeht, sollen die Empfehlungen den gesetzlichen und regulatorischen Rahmen bei Bedarf präzisieren und bestimmte Grundsätze als branchenüblich kodifizieren.
Eine Lücke geschlossen
Die Empfehlungen füllen eine Lücke, sind doch die grösseren Akteure in der Branche gezwungen gewesen, sich bis Ende 2022 der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) zu unterstellen.
Hunderte von kleinen Akteuren liessen sich jedoch nicht lizenzieren und zogen möglicherweise andere Geschäftsoptionen in Betracht.
Breite Vernehmlassung
Die Empfehlungen wurden mit Unterstützung der renommierten Zürcher Anwaltskanzlei Bär & Karrer erarbeitet. Beigezogen wurden dabei unter anderem die in diesem Bereich tätigen Vermögensverwalter sowie die Vermögensverwalter von Kollektivvermögen.
Die Empfehlungen gehen auf einen Finma-Beschluss zurück, wonach gewisse Geschäftsmodelle als risikoreich einzustufen sind, darunter auch die de-minimis-Verwaltung von Geldern oder Vermögenswerten von Pensionsfonds.
Kriterien der Finma
Demnach erfordert die Verwaltung eines Fonds oberhalb der Schwellenwerte von 100 Millionen Franken oder des Vermögens von Pensionsfonds eine Stärkung des internen Kontrollsystems, um einen besseren Anlegerschutz zu gewährleisten.
Neben der de-minimis-Verwaltung zählt die Finma etwa eine heterogene ausländische Kundenstruktur, den Einsatz von Anlageinstrumenten mit potenziellen Interessenkonflikten, Vergütungen an Dritte (Retrozessionen), unbeschränkte Vollmachten oder verwaltete Gelder von über 1 Milliarde Franken zu den riskanten Geschäftsmodellen.