Die britische Finanzaufsichtsbehörde hat gegen eine Tochtergesellschaft der Schweizer Privatbank Julius Bär eine Geldbusse verhängt. Drei Bankangestellte wollen gegen das Verdikt in Berufung gehen.
Die britische Aufsichtsbehörde (Financial Conduct Authority, FCA) hat die Schweizer Privatbank Julius Bär wegen unzulässiger Geschäfte mit dem russischen Unternehmen Yukos, die mehr als ein Jahrzehnt zurückliegen, mit einer Geldstrafe von mehr als 18 Millionen Pfund belegt.
Die Tochtergesellschaft Julius Bär International (JBI) hatte es versäumt, ihre Geschäfte mit Integrität zu führen, angemessene Sorgfalt bei der Organisation und Kontrolle ihrer Angelegenheiten walten zu lassen und sich gegenüber der FCA offen und kooperativ zu zeigen.
Unzulässige Provisionen
Die FCA sagte, dass die Bank sogenannte «Finder's Fees» an Dimitri Merinson, einen Angestellten des untergegangenen russischen Ölkonzerns Yukos Group, gezahlt habe in der Annahme, dass Yukos Bargeld bei Julius Bär platzieren würde.
Es wurden auch nicht kommerzielle Devisentransaktionen getätigt, bei denen Yukos unüblich hohe Kurse in Rechnung gestellt wurden, fügte die FCA hinzu. Merinson erhielt aufgrund dieser Vereinbarungen Provisionszahlungen in Höhe von insgesamt etwa 3 Millionen Dollar, so die FCA.
Bank anerkennt eine Teilhaftung
JBI wurde sich der Art dieser Transaktionen im Jahr 2012 bewusst, meldete die Angelegenheit aber erst im Juli 2014 der FCA. «Diese Gebühren waren unangemessen und zeigten zusammen mit den unkommerziellen Devisengeschäften einen Mangel an Integrität in der Art und Weise, wie JBI dieses Geschäft betrieb», so die FCA in einer Erklärung.
Die FCA belgte auch drei Bankangestellte mit einemBerufsverbot im Finanzbereich. Die Betroffenen wollen dagegen Berufung einlegen.
Julius Bär erklärte sich teilweise mit der Haftung einverstanden, wodurch sich die Geldstrafe von 24,5 Millionen Pfund verringert hätte, fügte die Behörde hinzu.