In den USA muss die UBS eine Busse wegen Verstössen gegen die Regeln beim Short-Selling bezahlen. Seit 2009 blieben Fehler im Handelssystem unentdeckt.
Die UBS wurde von der US-Behörde Financial Industry Regulatory Authority (Finra) mit einer Busse in Höhe von 2,5 Millionen Dollar belegt. Grund sind Verstösse gegen die Regeln beim Short-Selling und Schwächen in der Aufsicht, wie es in einer Mitteilung heisst.
Die Regulations SHO Rule 204 regelt ein Handelsproblem, das als «failure to deliver» bekannt ist und zu missbräuchlichen «nackten» Leerverkäufen von Wertpapieren führen kann, d.h. dem Verkauf von Wertpapieren, die ein Anleger nicht besitzt oder nicht geliehen hat.
Im Rahmen des Vergleichs hat die UBS den Feststellungen der Finra zugestimmt, ohne die Vorwürfe zuzugeben oder zu bestreiten, wie es weiter heissst.
Jahrelang Verstösse gegen Regeln
Nach Angaben der Finra hat die UBS von 2009 bis 2018 mindestens 5’300 Positionen mit Lieferverzug nicht rechtzeitig geschlossen. Darüber hinaus hat das Unternehmen mehr als 73’000 Leerverkäufe von Wertpapieren mit einer nicht erfüllten Glattstellungsanforderung weitergeleitet oder ausgeführt, ohne die Aktien zuvor zu leihen oder eine Leihe zu vereinbaren.
Die als Regulation SHO bezeichnete Vorschrift verlangt von den Unternehmen, dass sie die aus Leerverkäufen von Aktien resultierenden «failure-to-deliver»-Positionen schliessen, indem sie die Wertpapiere bis zum Beginn der regulären Handelszeiten am Tag nach dem Abrechnungsdatum ausleihen oder kaufen.
Im Dienste des Anlegerschutzes
Schliesst ein Unternehmen eine Lieferverzugsposition nicht, verbietet die Vorschrift dem Unternehmen die Annahme weiterer Leerverkaufsaufträge für das betreffende Wertpapier, ohne zuvor das Wertpapier zu leihen oder eine Leihe zu vereinbaren, was gemeinhin als «penalty box» bezeichnet wird.
«Die Leerverkaufsverpflichtungen, die durch die Verordnung SHO auferlegt werden, bieten den Märkten und den Anlegern einen entscheidenden Schutz», betont Jessica Hopper, Executive Vice President und Leiterin der Vollzugsabteilung der Finra.