Die Massnahmen zum Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger beim Schweizer Zweig der grössten russischen Finanzgruppe werden ausgedehnt.

Die Massnahmen zum Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger der Sberbank (Switzerland) werden bis Ende Mai 2022 verlängert, teilte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) am Dienstag in einem Communiqué mit.

Bereits Anfang März hatte die Finma Schutzmassnahmen bei der Sberbank (Switzerland) ergriffen. Diese umfassten eine Stundung von Verpflichtungen aus Einlagen sowie ein weitgehendes Auszahlungs- und Transaktionsverbot.

Diese Massnahmen werden nun aufgrund des verschärften internationalen Sanktionsumfelds und der in der Folge weiter bestehenden Risiken für die Liquiditäts-Situation verlängert, hiess es weiter. Der von der Finma eingesetzte Untersuchungsbeauftragte nehme seine Funktion weiter wahr.