Der Bundesrat gibt den Banken ein Jahr mehr Zeit bei der Einführung der Basisinformationsblätter für komplexe Finanzprodukte. Der Grund ist das EU-Parlament.

Banken und andere Finanzinstitute erhalten einen Aufschub bei der Umsetzung der Mindeststandards beim Anlegerschutz. Die verpflichtete Information der Kundinnen und Kunden über komplexe Finanzprodukte wird um zwölf Monate verschoben, wie der Bundesrat am Freitag mitteilt.

Die beiden bestehenden Verordnungen wurden angepasst. Konkret müssen die Banken damit erst ab Anfang 2023 statt schon ab Anfang des kommenden Jahres ein sogenanntes Basisinformationsblatt erstellen und den interessierten Kundinnen und Kunden vorlegen.

Ausschlaggebend für den Entscheid ist ein Beschluss des EU-Parlaments, ähnliche Bestimmungen zum Anlegerschutz ebenfalls erst auf den späteren Termin hin in Kraft zu setzen.