Die Affäre um Ex-CEO Pierin Vincenz zeitigt weitere Folgen für den früheren Bankpräsidenten von Raiffeisen Schweiz: Johannes Rüegg-Stürm muss als HSG-Professor die Konsequenzen ziehen.
Wie das «St. Galler Tagblatt» am Dienstag berichtete, zieht sich Johannes Rüegg-Stürm aus der Lehrtätigkeit an der Universität St. Gallen (HSG) zurück. Dies, nachdem er der Leitung der Universität seinen Rücktritt als Ordinarius angeboten hat. Der Schritt erfolgt auf den 31. Juli hin.
Pikante Details
Rüegg-Stürm darf aber weiterhin HSG-Professor bleiben und zum reduzierten Pensum an der Hochschule forschen. Anfang 2020 war der Wissenschafter noch bis zur Pensionierung im Sommer 2026 als Professor für Organizational Studies bestätigt worden.
Allerdings ist Rüegg-Stürm seither von seiner Vergangenheit als Präsident von Raiffeisen Schweiz in der Ära von CEO Pierin Vincenz eingeholt worden. Im Vorfeld der Prozesses gegen den früheren Raiffeisen-Chef gelangten pikante Details über Vincenz' Spesenrechnungen an die Öffentlichkeit. Der damalige Bankpräsident soll unter anderem die Ausgaben für Cabaret-Besuche des Raiffeisen-Chefs ohne viel Nachfragen bewilligt haben.
Rüge der Finma
St. Galler Kantonspolitiker riefen deshalb nach scharfen Massnahmen und diskutierten auch die Absetzung des Professors.
Rüegg-Stürm trat bei Raiffeisen Schweiz im März 2018 erst zurück, als Vincenz nach Anzeigen wegen ungetreuer Geschäftsführung verhaftet worden war. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) erteilte der Corporate Governance bei der Bankengruppe unter Rüegg-Stürms Aufsicht eine scharfe Rüge.
Lehren für die Lehre
Das hinderte letzteren nicht, Betriebswirtschafts-Studenten an der HSG weiter die Grundlagen der Unternehmensorganisation und -führung beizubringen. Im Gegenteil: Nach eigenen Angaben macht der Universitäts-Professor seine Lehren bei Raiffeisen zum Unterrichtsinhalt.
«Es ist ein entscheidender Vorteil der HSG, dass wir Praxisnähe auch über persönliche Erfahrungen im Umgang mit unternehmerischer Verantwortung einbringen», liess er sich anlässlich der Bestätigung seiner Professur im letzten Jahr zitieren.