Eine gut gemeinte Spenden-Aktion der Aargauischen Kantonalbank für Corona-Notleidende war eben nur dies: gut gemeint.
Die Aargauische Kantonalbank (AKB) hat in ihrem Gebiet 20'000 Gutscheine im Wert von 25 Franken gespendet. Die Gutscheine waren für Menschen bestimmt, die besonders unter der Corona-Krise gelitten haben, wie die AKB bereits zu Beginn des Monats anlässlich einer koordinierten Aktion mit «Aargau Tourismus» mitteilte.
Die Gutscheine sollten beispielsweise in Restaurants oder in Museen eingelöst werden können. Doch wie gelangen die Gutscheine an den bedürftigen Empfänger? Dazu machte die AKB machte eine Einschränkung: Sie dürften nicht als Zustupf für Sozialhilfeempfänger abgegeben werden.
Auswahl müssen die Gemeinden treffen
Die Bank delegierte das gerechte Verteilen der Gutscheine an die Gemeinden im Kanton Aargau weiter. Diese erhielten im Juni von der AKB Post. Gemäss einem Verteilschlüssel erhielt jede Gemeinde die Gutscheine im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl.
Die Auswahl der Bedürftigen obliegt nun also den Gemeinden – und diese sind nicht nur glücklich darüber. «Es ist eine schöne Aktion», sagte zum Beispiel der Zofinger Stadtschreiber Fabian Humbel im SRF-Regionaljournal. Aber: «Es hat alles auch einen Aufwand dahinter.»
Jeder kann, wer will
Noch komplizierter ist die Verteilung, weil die Gutscheine an Menschen gehen sollen, die wegen Corona gelitten und an Personen, die sich in der Corona-Krise Verdienste erworben haben. In Zofingen rätselt man nun, wie die AKB-Gutscheine verteilt werden sollen.
In Wettingen machte man sich die Aufgabe einfacher: Jeder der 200 Vereine in der Gemeinde erhielt drei Gutscheine, die auf der Gemeindeverwaltung abgeholten werden können.
In Remetschwil spart man sich jeglichen Aufwand. «Es hett solangs hett», heisst es da auf einem Mitteilungsblatt – die Gutscheine werden an den erst Besten verschenkt. Die AKB richtete gegenüber SRF aus, es sei der Bank klar, dass die Aktion für gewisse Gemeinden einen Mehraufwand bedeute. Aber der lohne sich für jede einzelne Person.