Der Verwaltungsrat der Zürcher Privatbank wertet die Folgen des Virus als schweren Schock. Trotzdem hält Julius Bär die Generalversammlung ab.
Das Coronavirus stelle einen schweren externen Schock für die Gesellschaft, die Weltwirtschaft und die Finanzmärkte dar, stellte Julius Bär in der Einladung an die Aktionäre zur Generalversammlung vom 16. April fest. Es sei zudem schwer, vorherzusagen, wann sich die Situation normalisiere, so die Privatbank weiter – und «selbstredend» sei Julius Bär gegen diese Dynamik «nicht immun».
Der Betrieb der Gruppe ist aber nicht beeinträchtigt worden, wie das Institut festhielt.
Rein technische Angelegenheit
Angesichts der bundesrätlichen Richtlinien zur Eindämmung des Coronavirus wird die GV bei Julius Bär eine technische Angelegenheit. Aktionäre stimmen elektronisch über Stimmerechtsvertreter ab oder erteilen diesen direkt eine Vollmacht.
Abgestimmt wird unter anderem über die aktuellen Vergütungen. Wie finews.ch berichtete, ist die Privatbank derzeit daran, ihre gesamte Gestaltung der Vergütungen zu überarbeiten. Dies geschieht auch im Licht einer Rüge der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma). Die Behörde hatte vor wenigen Wochen die Privatbank wegen ungenügender Massnahmen gegen Geldwäscherei gemassregelt – und falsche Anreizsysteme ausgemacht.