Die Schweizer Grossbank UBS bekam in Hongkong ein Jahr lang Hausarrest, was die Durchführung von Börsengängen betrifft. Nun wurde das Verbot frühzeitig aufgehoben.
Da bekam der Regulator ein weiches Herz: Die Grossbank UBS darf in Hongkong per sofort wieder Börsengänge (IPO) in federführender Position durchführen.
Wie finews.ch damals berichtete, wurde der Grossbank letzten März eine Busse von 48 Millionen Franken sowie ein IPO-Verbot Verbot auferlegt, nachdem sie bei mehreren IPO ihre Pflichten verletzt hat.
Schwere Unregelmässigkeiten
So zum Beispiel beim Börsengang von China Forestry im Jahr 2009, als sie falsche Angaben gemacht haben soll und Aktionäre im Nachgang 2011 entschädigt werden mussten, nachdem der Handel mit China-Forestry-Aktien nach schweren Unregelmässigkeiten ausgesetzt worden war.
Wie die Nachrichtenagentur «Reuters» nun berichtet, hat die Hongkonger Securities and Futures Commission das Verbot nach einer Prüfung der verbesserten Governance-Prozesse der UBS bereits nach zehn Monaten per sofort aufgehoben.